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Muskel-Skelett-Erkrankungen führen seit Jahren die Statistik der Ausfallzeiten mit an. Dabei steht hinter jeder Krankheit ein Mensch mit individuellen Beschwerden, die seine Lebensqualität mindern. Doch durch die Gestaltung von Arbeit nach ergonomischen Kriterien können tätigkeitsbezogene Belastungen des Muskel-Skelett-Systems minimiert werden.
In vielen Unternehmen sind Beschäftigte gesundheitlichen Risiken durch Muskel-Skelett-Belastungen ausgesetzt. Die Folgen können Schädigungen und Erkrankungen bis hin zu Berufskrankheiten sein. Dabei ist für den Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeit möglicherweise mitProduktionsausfallkosten verbunden und ein schneller Ersatz ist aufgrund des Mangels an qualifizierten Arbeitskräften oft nicht realisierbar. DieAufgaben auf die verbleibenden Beschäftigten zu verteilen, kann dann den einzigen Ausweg darstellen, was für diese aber wiederum eine Mehrbelastung bedeutet.
Laut § 4 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sind Arbeitgeber unter anderem dazu verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass Gefährdungen für die physische Gesundheit möglichst vermieden werden. Deshalb ist es bereits bei der Planung von Arbeitsplätzen und Tätigkeiten wichtig,mögliche Gefährdungen durch Muskel-Skelett-Belastungen zu erkennen und abzuwenden. Die verbleibende Gefährdung ist möglichst gering zuhalten und mithilfe einer Gefährdungsbeurteilung, wie sie in § 5 ArbSchG vorgeschrieben ist, zu bewerten. Diese ist laut § 3 der Arbeitsstättenverordnung vor Aufnahme der Tätigkeiten durchzuführen und zu dokumentieren. Hierbei sind auch die Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Muskel-Skelett-Belastungen aufzuführen.
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) schreibt bei Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten oder sogar hohen Muskel-Skelett-Belastungen eine Angebotsvorsorge vor. Arbeitgeber müssen Beschäftigten die arbeitsmedizinische Vorsorge vor Aufnahme der Tätigkeitund anschließend in regelmäßigen Abständen anbieten. Was unter „Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System“ zu verstehen ist, ist in der gleichnamigen Arbeitsmedizinischen Regel (AMR) 13.2 erläutert. Da das Muskel-Skelett-System auch bei Tätigkeiten mit einer Exposition durch Vibrationen belastet wird, ist auch hier unter bestimmten Umständen eine Angebotsvorsorge oder gegebenenfalls sogar eine Pflichtvorsorge vorgeschrieben. Details zur „Beurteilung der Gefährdung durch Vibrationen“ werden in der Technischen Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV) Vibrationen, Teil 1 konkretisiert.
Um Muskel-Skelett-Belastungen zu erkennen und zu bewerten, können sie in Belastungsarten unterschieden werden:
Um gesund zu sein und gesund zu bleiben, benötigt das Muskel-Skelett-System ein ausgewogenes Maß an Bewegung. Aus diesem Grund können auch bewegungsarme Tätigkeiten zu Belastungen führen, die in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden sollten. Zudem ist zu beachten, dass Muskel-Skelett-Belastungen durch Umgebungsbedingungen beeinflusst werden können: Eine zu hohe Umgebungstemperatur beispielsweise kann bei schwerer dynamischer Arbeit zu einer größeren Gesundheitsgefährdung führen. Eine optimierte Beleuchtung kann eine bessere Körperhaltung mit sich bringen und sich somit belastungsmindernd auswirken.
Erste Schritte bei der Beurteilung von Muskel-Skelett-Belastungen am Arbeitsplatz können mit Grobscreenings unternommen werden (siehe Gut-zu-wissen-Kasten). Mit diesen kann ermittelt werden, ob für Beschäftigte eine wesentlich erhöhte oder sogar hohe körperliche Belastung vorliegt. Die Screenings umfassen folgende Punkte:
Ist das Ergebnis des Grobscreenings, dass eine tiefergehende Gefährdungsbeurteilung erforderlich ist, können spezielle oder Experten-Screening-Verfahren wie zum Beispiel Leitmerkmalmethoden, der Kraftatlas, EAWS-Verfahren oder Belastungsrechner für Hand-Arm- sowie Ganzkörper-Vibrationen genutzt werden. Für besonders schutzbedürftige Personengruppen, wie zum Beispiel Jugendliche, schwangere Frauen, stillende Mütter, ältere Beschäftigte oder auch behinderte Beschäftigte sind spezielle Gefahrenpotenziale gesondert zu berücksichtigen.
Zeigt das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ein zu hohes Risiko für das Muskel-Skelett-System durch belastende Tätigkeiten auf, müssen Maßnahmen zur Risikovermeidung oder -minderung geprüft und umgesetzt werden. Hierbei sollten das Know-how der Arbeitsschutzakteurinnen und -akteure sowie die Erfahrung der Beschäftigten genutzt werden, damit die Maßnahmen dauerhaft akzeptiert werden und erfolgreich sein können.
Bei der Auswahl der Maßnahmen ist nach dem sogenannten TOP-Prinzip vorzugehen: Eine Reduzierung von Muskel-Skelett-Belastungen kanndurch technische Maßnahmen (T), wie zum Beispiel den Einsatz von Hebe- und Transporthilfen oder höhenverstellbaren Tischen, erreicht werden.Wird das Risiko durch die technischen Maßnahmen nicht ausreichend reduziert, müssen organisatorische Maßnahmen (O) umgesetzt werden.Dazu gehören beispielsweise Job-Rotationen oder die Gestaltung von erholungswirksamen Pausen. Schließlich können personenbezogeneMaßnahmen (P) durchgeführt werden, wie zum Beispiel Ausgleichs- und Kräftigungsübungen. Zu den persönlichen Maßnahmen gehört auch diearbeitsmedizinische Vorsorge. Die Wirksamkeit der umgesetzten Arbeitsschutzmaßnahmen ist zu kontrollieren und das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren.
Die BGHM berät ihre Mitgliedsunternehmen auf Wunsch zu den Präventionsmöglichkeiten im Bereich Muskel-Skelett-Belastung. Sprechen SieIhre Aufsichtsperson gerne darauf an.
Sarah Busse, BGHM
In der Datenbank „Gute Fertigungsgestaltung“ finden sich nützliche Infos und Best-Practice-Beispiele zum Umgang mit Muskel-Skelett-Belastungen. Wir erweitern die Datenbank stetig und freuen uns über neue Ideen und Beispiele aus unseren Mitgliedsunternehmen.
Grobscreenings zur Beurteilung von Muskel-Skelett-Belastungen am Arbeitsplatz sind unter anderem der „BAuA-Basis-Check zum Erkennen körperlicher Belastung am Arbeitsplatz“ und die Checkliste im Anhang 1 der DGUV Information 208-033 „Muskel-Skelett-Belastungen – erkennen und beurteilen“. Beide Grobscreening-Methoden haben die Zielsetzung, zu ermitteln, ob eine wesentlich erhöhte oder sogar hohe körperliche Belastung im Sinne der AMR 13.2 für die beschäftigte Person am Arbeitsplatz vorliegt.
Ausgabe 2/2025