Asbest

Emissionsarme Verfahren für Abbruch, Sanierung und Instandhaltung

Asbest - Emissionsarme Verfahren für Abbruch, Sanierung und Instandhaltung
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Verboten, aber nicht verschwunden: Asbest ist auch heute noch Alltag auf Baustellen. Bis 1993 wurden Millionen Tonnen verbaut, die heute insbesondere bei Sanierungen eine enorme Gesundheitsgefährdung darstellen. Emissionsarme Verfahren können bei der Risikominimierung helfen. 

Eingeatmete Asbestfasern können zu Erkrankungen der Atemwege und zu Krebs führen. Deshalb sind die Verwendung und das Inverkehrbringen der asbesthaltigen Materialien seit 1993 verboten. Bis dahin wurden etwa 6 Millionen Tonnen Asbest in Deutschland verarbeitet – ein Großteil in Produkten des Baugewerbes, etwa bei solchen aus Asbestzement. Deshalb gibt es noch heute häufig Asbestkontakt bei den zulässigen Abbruchs-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. 

Gefährdungen auf ein Minimum reduzieren

Gemäß Gefahrstoffverordnung müssen dabei die Gefährdungen auf ein Minimum reduziert werden. Vorrangig sind dafür emissionsarme Verfahren zu verwenden, wie etwa bestimmte anlagentechnische (AT), elektrotechnische (ET) und bautechnische (BT) Verfahren, die von den Aufsichtsbehörden oder von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung geprüft und anerkannt sind. Für die Anerkennung der Verfahren wurde jeweils die sichere Unterschreitung der Akzeptanzkonzentration von Asbest (<10.000 F/m3) mit Arbeitsplatzmessungen nachgewiesen. 

Durch den Einsatz solcher Verfahren können bei minimiertem Risiko beispielsweise asbesthaltige Wandbekleidungen abgefräst oder Fliesen von festen mineralischen Untergründen entfernt werden. Jedem emissionsarmen Verfahren liegt ein standardisiertes Arbeitsverfahren zugrunde. Die jeweilige Verfahrensanleitung beschreibt alle Schritte – von der Arbeitsvorbereitung über die Durchführung bis hin zur Abfallbeseitigung. Wird sie konsequent angewandt, kann im Anschluss an die Arbeiten auf eine Freigabemessung verzichtet sowie von einem reduzierten Expositionsniveau ausgegangen werden. Das ermöglicht Erleichterungen bei den Schutzmaßnahmen.

Asbest: Risikobereiche
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Messtechnische Ermittlung der Expositionshöhe 

Um neue emissionsarme Verfahren zu erarbeiten sowie die bestehenden zu erweitern, führt die BGHM seit 2016 gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) und der Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro und Medienerzeugnisse (BG ETEM) ein Messprojekt durch. Im Ergebnis wurde zum Beispiel beim BT30-Verfahren, das das Setzen von Bohrlöchern beschreibt, der zulässige Durchmesser von 12 Millimetern auf 32 Millimeter vergrößert. Neu entwickelt wurde das BT60-Verfahren, mit dem Topflöcher bis 68 Millimeter Durchmesser in Untergründen mit asbesthaltiger Bekleidung gesetzt werden können. 

Im Rahmen des Projekts soll zudem die Expositionshöhe bei weiteren typischen Handwerkstätigkeiten messtechnisch ermittelt werden, um jede Tätigkeit einem Risikobereich zuordnen zu können. Untersucht werden sollen unter anderem der Ausbau von Fensterrahmen und das Entfernen von Fliesenklebern. Damit können Unternehmen zukünftig auch dafür die Asbestbelastung ihrer Beschäftigten leichter festlegen und angemessene Schutzmaßnahmen ableiten. Denn es gilt: Ohne Kenntnis der Expositionshöhe müssen Tätigkeiten mit Asbest dem hohen Risikobereich zugeordnet werden – mit entsprechendem Aufwand für technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen. 

Felix Friedrich und Andreas Leven, BGHM

Ausgabe 2/2026