Holzbearbeitungsmaschinen sicher nachrüsten

Brückenschutz: Stand der Technik an Abrichthobelmaschinen

Brückenschutz: Stand der Technik an Abrichthobelmaschinen
© BGHM

Da Betreiber die solide, konstruktive Ausführung von Abrichthobelmaschinen schätzen, sind diese oft mehrere Jahrzehnte im Einsatz. Abhängig vom Baujahr sind sie in holzverarbeitenden Betrieben mit verschiedenen Werkzeugverdeckungen anzutreffen, die zum Teil nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Die passende Maßnahme für mehr Arbeitssicherheit ist dann ein Brückenschutz. Worauf bei der Nachrüstung und bei der Neuanschaffung einer Maschine zu achten ist.

Abrichthobelmaschinen und kombinierte Abrichtdickenhobelmaschinen werden bei der Holzbearbeitung eingesetzt, um eine exakt gerade und plane Bezugsfläche zu schaffen, die als Basis für eine weitere Bearbeitung dient. Anhand dieser Bezugsfläche ist es möglich, rechtwinklige Kanten zu erzeugen. 

Gefährdung der Hände besonders groß

Das Unfallgeschehen an Abrichthobelmaschinen und kombinierten Abrichtdickenhobelmaschinen zeigt, dass die Berührung mit der rotierenden Messerwelle die häufigste Ursache für schwere Verletzungen, insbesondere an den Händen, ist. Im Gegensatz zum Klappengliederschutz mit Fügeleiste ermöglicht es ein Brückenschutz, die Messerwelle über die gesamte Bearbeitungsbreite dauerhaft und zuverlässig abzudecken. Das verhindert, dass die Hände in den Gefahrenbereich gelangen, etwa beim Nachschieben des Werkstücks oder durch Abrutschen. 

Abrichthobelmaschine
© BGHM

Obwohl der Brückenschutz bereits seit Beginn des 20. Jahrhunderts bekannt ist, hat er erst mit der Einführung der Maschinenverordnung (9. Produktsicherheitsverordnung – ProdSV) vor etwa 30 Jahren Einzug in die Betriebe gehalten. Seither ist er bei Neumaschinen verpflichtend. In verschiedenen Veröffentlichungen der BGHM, wie zum Beispiel der „DGUV Regel 109-606: Branche Tischler- und 13 Schreinerhandwerk“, kurz: Branchenregel für Tischler und Schreiner, ist der Brückenschutz als Stand der Technik beschrieben. 

Sowohl für Abrichthobel- als auch für kombinierte Abrichtdickenhobelmaschinen gilt: In der Praxis bietet der Brückenschutz einen deutlich verbesserten Schutz im Vergleich zu anderen Systemen. Aus diesem Grund stuft die BGHM eine Nachrüstung von Altmaschinen damit als wirksam und verhältnismäßig ein. Die BGHM-Aufsichtspersonen beraten in Betrieben dazu und empfehlen ausdrücklich die Nachrüstung mit einem Brückenschutz. 

Brückenschutz auswählen und im Betrieb einführen 

Abrichthobelmaschine
Zwei mit Brückenschutz umgerüstete Altmaschinen © BGHM

Um die sichere Funktion der Werkzeugverdeckung zu gewährleisten, sind bei der Nachrüstung von Altmaschinen die Montagevorgaben des Herstellers zu beachten. Je nach Maschinenhersteller sind abgestimmte Montagesätze notwendig. Beim Neukauf einer Maschine oder bei der Nachrüstung von Altmaschinen empfiehlt die BGHM, einem selbsteinstellenden Brückenschutz den Vorzug zu geben. Dank integrierter Anfahrhilfen passt er sich dem Werkstück an und gibt nur den zur Bearbeitung des Werkstückes notwendigen Teilbereich frei.

Das Bedienen von neuen Schutzeinrichtungen bedarf einer Umstellung der gewohnten Arbeitsweise. So ist zum Beispiel beim Bearbeiten von kurzen Werkstücken anstatt der Zuführlade ein Schiebeholz zu verwenden. Eine Einweisung oder Unterweisung, um die Vorteile des Brückenschutzes auch voll zu nutzen, ist also notwendig. Diese Unterweisung ist wie bei allen Maschinen auch an Abrichthobelmaschinen aus gegebenem Anlass, jedoch mindestens einmal im Jahr erforderlich und zu dokumentieren. 

Jonas Miran Zade, BGHM

Gut zu wissen 1

„Stand der Technik“ ist laut § 2 Abs. 10 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) der Entwicklungsstand fortschrittlicher Einrichtungen oder Verfahren, die sich in der Praxis bewährt haben. Diese müssen geeignet sein, Sicherheit zu gewährleisten und die Gesundheit der Beschäftigten wirksam zu schützen. Nach dem heutigen Stand der Technik bietet an Abrichthobelmaschinen nur der Brückenschutz eine dauerhafte und zuverlässige Verdeckung des Gefahrenbereichs.

Gut zu wissen 2

Die BGHM-Kampagne „Check F!VE – Deine Maschinen- Routine" gibt Beschäftigten fünf einfache Regeln für die sichere Arbeit an Holzbearbeitungsmaschinen an die Hand.

Ausgabe 2/2026