Neue Branchenregel veröffentlicht

Passgenaue Arbeitsschutzmaßnahmen für die Kaltwalzbranche

Kranhaken mit Coil
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Die neue DGUV Regel 109-609 „Branche Kaltwalzwerke“ ist für Arbeitsschutzverantwortliche eine Hilfestellung, Sicherheit und Gesundheit in Kaltwalzwerken systematisch zu optimieren. Sie beschreibt grundlegende Anforderungen, typische Gefährdungen und notwendige Schutzmaßnahmen für alle Bereiche des Betriebs. 

Ziel ist es, Unfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden und einen sicheren Produktionsablauf sicherzustellen. Grundsätzlich gilt: Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen müssen sichere und gesunde Arbeitsbedingungen schaffen. Beschäftigte sind verpflichtet, Anweisungen zu befolgen, Persönliche Schutzausrüstung zu tragen und Gefährdungen zu melden. Prävention hat Vorrang vor reaktiven Maßnahmen. 

Die Kaltwalzbranche ist geprägt von komplexen Anlagen bei gleichzeitig hohem logistischem innerbetrieblichem Aufwand. Hieraus ergeben sich auch die typischen Gefährdungen. Schwerpunkte bilden hierbei die mechanischen Gefährdungen durch den Umgang mit Bandmaterialien und Coils und chemische Gefährdungen durch die Verwendung unterschiedlichster Gefahrstoffe. Trotz dieser Schwerpunkte dürfen Gefährdungen durch Lärm, Brand- und Explosionsrisiken, CO2-Löschanlagen, elektrische Anlagen, Laserstrahlung, ionisierende Strahlung und elektromagnetische Felder nicht vergessen werden. Ergänzend spielen psychische Belastungen, Qualifikation und arbeitsmedizinische Vorsorge eine wichtige Rolle. 

Sicherheit entlang der gesamten Prozesskette 

Im Bereich Wareneingang und -ausgang stehen in Kaltwalzwerken und damit auch in der Branchenregel die sichere Anlieferung, Lagerung, Verpackung und Umreifung der verwendeten Materialien im Fokus. Hier sind Verkehrswege, Gehwege, die Gestaltung von Flucht- und Rettungswegen und Lagerplätze so zu planen, dass es nicht zu einer Kollision zwischen Fahrzeugen und Mitarbeitenden kommen kann. 

In der Broschüre finden sich zudem Hinweise und praxisnahe Tipps zu unterschiedlichen Produktionsanlagen, um Unfälle an diesen Anlagen zu vermeiden. Betrachtet werden Beizanlagen, Tandemstraßen, Reversiergerüste, Wärmebehandlungsanlagen, Dressiergerüste sowie die Adjustage mit Längs- und Querteilanlagen. Oberflächenveredelungsverfahren wie elektrolytische Verzinkung, Feuerverzinkung, Verzinnung und Lackieren erfordern besondere Maßnahmen im Umgang mit Chemikalien sowie der Benutzung von Persönlichen Schutzausrüstungen. 

Auch Randbereiche wie die ergonomische Gestaltung von Leitständen werden beschrieben. Unstreitig bildet der innerbetriebliche Transport einen Unfallschwerpunkt. Für den Kranbetrieb mit der Aufnahme und dem Transport schwerer Coils, für Flurförderzeuge oder fahrerlose Transportsysteme werden Maßnahmen zur Reduktion der Unfallgefährdung vorgeschlagen. Welche besonderen Risiken die Instandhaltung birgt und wie Freigabesysteme, Unterweisungen und sichere Arbeitsorganisation Unfälle verhindern, ist ebenfalls in der Branchenregel beschrieben. Mit diesen Informationen schafft sie einen umfassenden Rahmen für nachhaltige Sicherheit und Gesundheit in allen Bereichen eines Kaltwalzwerks. 

Dr. Isabell Serwas, BGHM

Ausgabe 3/2026