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Damit der Konsum von Alkohol, Medikamenten oder anderen Substanzen nicht zur Gefahr für die Sicherheit im Betrieb wird, sind Prävention und Sensibilisierung entscheidend. Dr. med. Claudia Clarenbach ist Leiterin des Sachgebiets Arbeitsmedizin bei der BGHM. Sie erläutert, wie Betriebe suchtbedingte Risiken erkennen und diesen gezielt vorbeugen können.
BGHM-Magazin: Welche Möglichkeiten gibt es, Gefährdungen durch den Konsum berauschender Substanzen zu minimieren?
Dr. Claudia Clarenbach: Konsumverbote etwa für Alkohol und andere Substanzen auf dem Betriebsgelände sind möglich, ebenso ein konsequentes Vorgehen bei auffälligem Verhalten. Betriebsvereinbarungen zum Thema Sucht, vor allem zur Prävention und Suchthilfe, sind hilfreich. Ebenfalls sollten Interventionsleitfäden in der Belegschaft bekannt sein. Spätestens wenn Fragen der Arbeitssicherheit und Befähigung, zum Beispiel beim Bedienen von Maschinen unter Suchtmitteleinfluss, im Raum stehen, sollten Prozesse im Betrieb etabliert sein, um die Beschäftigten zu schützen und die Beschäftigungsfähigkeit konsumierender Personen zu erhalten.
BGHM-Magazin: Welche Formen der Suchtprävention gibt es?
Dr. Claudia Clarenbach: Elemente der Suchtprävention sind eine Enttabuisierung der Suchtthematik und Schulungen der Verantwortlichen. Auch Beschäftigte müssen hinsichtlich ihrer Eigenverantwortung und ihrer Mitwirkungspflichten im Hinblick auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz geschult werden, insbesondere wenn sie Tätigkeiten ausführen, die ein Risiko für andere Mitarbeitende darstellen können. Bei auffällig gewordenen oder erkrankten Beschäftigten werden Sekundärpräventionsmaßnahmen erforderlich – also Unterstützung dabei, die Erkrankung zu bewältigen. Tertiärprävention meint die Unterstützung bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz, beispielsweise nach einer Suchttherapie. Auch diese sollte im Betrieb strukturiert ablaufen. Für eine effektive Prävention sollten diese Ansätze miteinander verknüpft werden.
BGHM-Magazin: Warum ist Suchtprävention ein Thema in Betrieben? Ist das nicht Sache der Beschäftigten selbst?
Dr. Claudia Clarenbach: Suchterkrankungen spielen im Betrieb insbesondere dann eine Rolle, wenn durch Konsum die Arbeitssicherheit und die Gesundheit der betreffenden Person und der Beschäftigten in ihrem Umfeld gefährdet sind. Selbst der Konsum in der Freizeit kann erhebliche Auswirkungen haben, wenn die Wirkung von Rauschmitteln oder Medikamenten zu Arbeitsbeginn noch anhält. Das gilt etwa in Bezug auf die Fahrtüchtigkeit, auch auf dem Weg zur Arbeit, oder beim Bedienen von Maschinen.
BGHM-Magazin: Was können Vorgesetzte tun, wenn sie den Verdacht haben, dass ein Beschäftigter oder eine Beschäftigte suchtkrank ist?
Dr. Claudia Clarenbach: Wichtig ist, nicht wegzuschauen und zu signalisieren, dass Betroffene unterstützt werden. Führungskräfte sprechen sie am besten gezielt in Mitarbeitergesprächen und Fürsorgegesprächen an, bei Bedarf im Beisein von Vertrauenspersonen und Vertreterinnen beziehungsweise Vertretern der Personalabteilung. Der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin kann zur Vermittlung von medizinischer und psychologischer Unterstützung hinzugezogen werden.
BGHM-Magazin: Wie unterstützt die BGHM Betriebe, die betriebliche Suchtprävention anbieten möchten?
Dr. Claudia Clarenbach: Die BGHM bietet Unterstützung bei der Integration der psychischen Belastung in die Gefährdungsbeurteilung und Informationsmaterial zum Thema Sucht und Drogen. Im Online-Lernportal stehen eine Lerneinheit zur Gefährdungsbeurteilung sowie Online-Seminare zur betrieblichen Suchtprävention zur Verfügung. Die Aufsichtspersonen beraten zu den Pflichten der Arbeitgeber und Beschäftigten im Rahmen der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“. Aus dieser Unfallverhütungsvorschrift lassen sich die eben genannten Maßnahmen ableiten.
Ausgabe 3/2026