Unfälle an Pressen verhindern

Hilfestellung für das Einrichten und Prüfen von Pressen

Pressmaschine
© Schuler Pressen GmbH

Unfälle an Pressen führen in der Regel zu schwersten Verletzungen, wie dem Verlust von Gliedmaßen. Solche Unfälle zu verhindern, ist zentrales Thema im Arbeitsschutz. Die DGUV Informationen 209-008 „Einrichten von Pressen“ und 209-030 „Pressenprüfung“ bieten Hilfestellung bei der Umsetzung entsprechender Schutzmaßnahmen und konkretisieren Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung. Beide Schriften wurden korrigiert, ergänzt und konkretisiert. 

Folgende Punkte sind hervorzuheben: 

  • DGUV Information 209-030: Um der gängigen Praxis Rechnung zu tragen, wurde in Tabelle 10 als weiterer Schutz für jede an einer Gesenkbiegepresse tätige Person ein Tippschalter in Verbindung mit langsamer Schließgeschwindigkeit nachgetragen. Tippschalter dienen als Zustimmoder Steuereinrichtung. Sie verhindern das Ingangsetzen einer Presse, solange nicht alle an der Presse tätigen Personen zugestimmt haben, und stoppen die Presse, sobald sie losgelassen werden. Für die Betriebsart „Einrichten“ wurde für alte hydraulische und pneumatische Pressen ein Tippschalter pro Zugangsseite in Verbindung mit langsamer Schließgeschwindigkeit in Tabelle 8 nachgetragen.
  • DGUV Information 209-008: Der Vorschlag für Vorgabenzur Qualifikation betriebs- interner Ausbilder wurde geändert: Ein Qualifizierungsseminar zum Presseneinrichter muss nicht mehr bei einem Unfallversicherungsträger absolviert werden. Zudem wurde für hydraulische Gesenkbiegepressen der „markante Zeitpunkt“ geändert, ab dem sie sehr wahrscheinlich als sicher eingestuft werden können – vom 01. Oktober 1987 auf den 01. April 1981. Das Baudatum von Gesenkbiegepressen dient in Verbindung mit dem geänderten Datum des „markanten Zeitpunkts“ als ein Anhaltspunkt, um zu bestimmen, ob die funktionale Sicherheit einer Presse gegeben sein kann. Um festzustellen, ob eine Presse tatsächlich funktional sicher ist, sind eine Untersuchung und Analyse der Presse und der Dokumentation erforderlich. 

Bernhard Albers und Martin Schulte, BGHM

Ausgabe 3/2026