Prüfung und Zertifizierung von Maschinen und Produkten

Neue Prüfgrundsätze zum Schutz vor Lärm

Prüfung und Zertifizierung von Maschinen und Produkten
© BGHM

Bei der DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle Fachbereich Holz und Metall können Hersteller Maschinen und Produkte auf Sicherheit prüfen und zertifizieren lassen. Für die Prüfung und Zertifizierung von Geräuschemissionen an Maschinen hat diese nun neue Prüfgrundsätze bereitgestellt. Je nach Schutzmaßnahmen können unterschiedliche DGUV Test Prüfzeichen erreicht werden. Nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sind in Deutschland rund 4 bis 5 Millionen Beschäftigte bei ihrer Arbeit gehörgefährdendem Lärm ausgesetzt. 

Lärmschwerhörigkeit ist häufige Berufskrankheit

Die Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit (BK-Nr. 2301) gehört regelmäßig zu den am häufigsten anerkannten Berufskrankheiten. Im Jahr 2024 machte sie laut Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) rund ein Drittel aller anerkannten BKen aus. Die Prüfung und Zertifizierung nach den neuen „Prüfgrundsätzen für die Prüfung und Zertifizierung von Geräuschemissionen an Maschinen und Produkten“ (GS-HM-49) tragen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit bei und helfen, lärmbedingte Berufskrankheiten zu vermeiden. Für Betriebe sind die Prüfzeichen eine Orientierungshilfe bei der Anschaffung neuer Arbeitsmittel. 

Prüfgrundsätze mit Anreizsystem für Hersteller 

Um zu fördern, dass die Hersteller ihre Maschinen bereits ab Werk mit wirksamen Lärmminderungsmaßnahmen konstruieren, wurde in den Prüfgrundsätzen ein Anreizsystem mit verschiedenen Zertifizierungsstufen integriert. Bei der „Prüfbescheinigung ohne Zeichenvergabe“ wird das Produkt gemäß der geltenden Sicherheitsnorm geprüft. Diese Bescheinigung bietet den Herstellern die Sicherheit, dass ihre Messungen und die Angaben in der Betriebsanleitung korrekt sind. 

Für das „DGUV Test Prüfzeichen mit Zeichenzusatz ,lärmgemindert durch Zusatzmaßnahmen (Klasse B)‘“ werden die Geräuschemissionen in verschiedenen Betriebszuständen geprüft. Maschinen, die vom Hersteller bestmöglich lärmmindernd konstruiert wurden, erhalten also diesen Zeichenzusatz. Ziel des dritten und höchsten Standards ist es, Maschinen besonders kenntlich zu machen, die im Freifeld ohne andere Geräuschquellen leiser als 75 dB(A) sind. Sie erhalten das DGUV Test Prüfzeichen mit Zeichenzusatz „lärmgemindert unter 75 dB (Klasse A)“. 

Björn Otte, BGHM

Die DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle Fachbereich Holz und Metall

Die DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle Fachbereich Holz und Metall ist Teil des Prüf- und Zertifizierungssystems der DGUV Test und federführend bei der BGHM angesiedelt. 

Die Kompetenzen liegen in folgenden Bereichen: 

  • Maschinen der Holz- und Metallbe- und -verarbeitung
  • Fertigungsautomation
  • Hebezeuge
  • Sicherheitskomponenten
  • Oberflächentechnik und Anschlagmittel
  • KFZ-Instandhaltung

Ausgabe 3/2026