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Zeitdruck, Arbeitsverdichtung und hohe Arbeitsbelastung prägen den Arbeitsalltag vieler Beschäftigter. Treiber dieser Entwicklung sind vor allem der demografische Wandel mit seinem Personal- und Fachkräftemangel, aber auch Digitalisierung, Bürokratie und veränderte Arbeitsformen. Für Arbeitgeber ist dies ein klares Signal: Die Beurteilung psychischer Belastung am Arbeitsplatz muss weiter systematisch in den Arbeitsschutz integriert werden. Gefährdungen durch arbeitsbedingte psychische Belastung zu reduzieren, bleibt eine Kernaufgabe des modernen Arbeitsschutzes.
Die Ergebnisse des „DGUV Barometers Arbeitswelt 2025“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zeigen auf den ersten Blick eine erfreuliche Entwicklung: 78 Prozent der 2.018 befragten Erwerbstätigen gaben an, dass sie in ihrem Unternehmen sehr gut oder gut dabei unterstützt werden, sicher und gesund arbeiten zu können. Das Barometer zeigt allerdings auch deutlich: Die Gefährdung durch psychische Belastung nimmt in der Arbeitswelt weiter zu. Die Befragten berichteten von negativen Veränderungen in den zwei Vorjahren. Besonders auffällig:
Diese Entwicklung bleibt nicht ohne Folgen – der Stresspegel steigt, mit direkten Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
In der betrieblichen Praxis bestehen noch immer Unsicherheiten im Umgang mit dem Begriff „psychische Belastung“. Häufig wird er mit psychischen Erkrankungen gleichgesetzt. Tatsächlich beschreibt psychische Belastung nach DIN EN ISO 10075-1:2017 „Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastung – Teil 1“ die „Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen einwirken und ihn psychisch beeinflussen“. Im Fokus stehen also die Bedingungen der Arbeit, nicht der Gesundheitszustand der Beschäftigten. Psychische Belastung ist an jedem Arbeitsplatz vorhanden und zunächst wertneutral. Erst wenn die Belastung ungünstig gestaltet ist, kann es zu beeinträchtigenden Beanspruchungsfolgen, Fehlern oder gesundheitlichen Auswirkungen kommen.
Psychische Belastung wird laut „DGUV Barometer Arbeitswelt 2025“ von den Befragten häufiger als Einwirkung an ihrem Arbeitsplatz genannt als klassische physische Gefährdungen wie Lärm, fehlende Beleuchtung oder Maschinenmängel. Für Betriebe ist das ein wichtiges Signal: Die Grundlage eines wirksamen Arbeitsschutzes ist die systematische Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung. Prävention bedeutet also auch die bewusste Gestaltung psychisch gesunder Arbeitsbedingungen. Es greift hier ebenso das TOP-Prinzip, das besagt, dass technische (T) Schutzmaßnahmen Vorrang vor organisatorischen (O) und persönlichen (P) haben müssen.
Arbeitgeber sind nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, Arbeit so zu gestalten, dass Gefährdungen für die physische und psychische Gesundheit möglichst vermieden werden. Das zentrale Instrument, um Arbeitsbedingungen menschengerecht zu gestalten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren präventiv zu verhindern, ist die Gefährdungsbeurteilung. Sie bildet zudem die Grundlage für Betriebsanweisungen und Unterweisungen. Die psychische Belastung muss nicht separat betrachtet werden, sondern kann sinnvoll in die bestehende Gefährdungsbeurteilung integriert und mit vorhandenen Strukturen vernetzt werden. Für den gesamten Prozess ist der Arbeitgeber verantwortlich, wobei Betriebsräte mitbestimmen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärztinnen und -ärzte beratend unterstützen.
Die im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) entwickelte Broschüre „Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung: Empfehlung zur Umsetzung in der betrieblichen Praxis“ unterstützt Arbeitsschutzakteurinnen und -akteure in Betrieben dabei, psychische Belastungsfaktoren praxisgerecht in die Gefährdungsbeurteilung zu integrieren. In den Empfehlungen sind sechs Gestaltungsbereiche vorgegeben:
Die Faktoren dieser sechs Gestaltungsbereiche sind grundsätzlich in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Die erforderlichen Maßnahmen zu den jeweils damit verbundenen Gefährdungen können anhand der GDA-Empfehlungen systematisch ermittelt, umgesetzt und auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden.
Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels zahlt es sich aus, gezielt in die psychische Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden zu investieren. Ein wertschätzendes Miteinander, klare Strukturen und ein unterstützendes Betriebsklima fördern Motivation, Leistungsfähigkeit und Bindung an das Unternehmen. Regelmäßige Gespräche im Team, offene Rückmeldungen zu Arbeitsabläufen oder das frühzeitige Ansprechen von Belastungsspitzen können helfen, Probleme sichtbar zu machen. Oft lassen sich so Missverständnisse klären, Abläufe verbessern und Risiken reduzieren, bevor es zu Unfällen oder Erkrankungen kommt.
Holz- und Metallbetriebe müssen diese Herausforderungen nicht allein bewältigen. Die BGHM berät und unterstützt sie dabei, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren – auch psychischer Art – systematisch in die Gefährdungsbeurteilung zu integrieren. Branchenspezifische Beratungen durch die Aufsichtspersonen, Qualifizierungsangebote und praxisnahe Hilfsmittel unterstützen insbesondere auch in kleinen und mittleren Unternehmen bei der Umsetzung eines wirksamen Arbeitsschutzes.
Nadine Mölling und Cornelia Schöneich-Kühn, BGHM
Psychische Belastung – kurz erklärt
Grundlage ist die Definition der DIN EN ISO 10075.
Die GDA ist eine im Arbeitsschutzgesetz und im Sozialgesetzbuch (SGB) VII verankerte Plattform von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern, die von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite beraten werden. Ziel der GDA-Mitglieder ist es, gemeinsam Arbeitsschutzziele festzulegen und Betriebe dabei zu unterstützen, diese zu erreichen. Als Unterstützung stehen für die Arbeitsschutzziele – von Absturzschutz bis Staubminimierung – praxisnahe Leitfäden, Fachinformationen und Empfehlungen zur Verfügung.
Schon kleine Veränderungen können große Wirkung entfalten.
Ausgabe 3/2026