Der schnelle Weg zur Unternehmensnummer

Betriebsgründung: Ihre digitale Anmeldung bei der BGHM

Betriebsgründung: Ihre digitale Anmeldung bei der BGHM
© agrobacter-Getty Images

Wer mitten in der Unternehmensgründung steckt, braucht kurze Wege und schnelle Abläufe. Um das zu ermöglichen, bietet die BGHM für die Branchen Holz und Metall die digitale Unternehmensanmeldung an. Die Unternehmensnummer, die bei der Gründung für weitere Schritte benötigt wird, erhalten Betriebe unkompliziert und direkt. 

Mit der digitalen Unternehmensanmeldung sind die BGHM und die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) Vorreiter: Gemeinsam mit der NOVA, die IT-Dienstleistungen für die beiden Berufsgenossenschaften sowie weitere Kooperationspartner innerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) erbringt, haben sie die digitale Unternehmensanmeldung als erste Träger der GUV entwickelt und umgesetzt. 

Und so läuft der Anmeldeprozess ab: 

  • Klick auf die Kachel „Unternehmensnummer und Unternehmensanmeldung“ im Portal meinebghm.de
  • Registrierung im Portal mit persönlichen Daten
  • Bestätigung der E-Mail-Adresse
  • Anmeldung des Unternehmens, unter anderem Angabe des Unternehmensgegenstands, der Anzahl geplanter Beschäftigter und der Rechtsform 

Am Ende des Anmeldeprozesses wird die Unternehmensnummer nach erfolgreicher Prüfung direkt angezeigt. Sie ist für weitere Schritte in der Gründung wichtig, zum Beispiel um die Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. 

Wurde im Anmeldeprozess der digitalen Zustellung von Dokumenten zugestimmt, erhält der Betrieb die Aufnahmeunterlagen zur gesetzlichen Unfallversicherung in das digitale Postfach. Ansonsten erfolgt die Zustellung per Post. Der Veranlagungsbescheid kommt ebenfalls digital zu Ihnen. Wird ein Betrieb angemeldet, bei dem die Anstellung von Beschäftigten oder eine freiwillige Versicherung geplant ist, wird die Veranlagung zum Gefahrtarif und damit die Gefahrklasse ebenfalls in der Regel direkt digital zur Verfügung gestellt. Die Gefahrklasse ist ein

Gut zu wissen

Im digitalen Anmeldeprozess bei der BGHM wird geprüft, ob der neu gegründete Betrieb in den Zuständigkeitsbereich der BGHM fällt. Wenn nicht, dann erfolgt die automatische Weiterleitung zum Serviceportal der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Dort kann die Person, die den Betrieb anmelden möchte, über ein Branchenverzeichnis erfahren, welcher gesetzliche Unfallversicherungsträger zuständig ist.

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Ausgabe 4/2026