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Berufskrankheiten (BK) entstehen durch Einwirkungen am Arbeitsplatz. Geht bei der BGHM eine Verdachtsanzeige ein, prüfen BK-Ermittlerinnen und -Ermittler die individuellen Arbeitsbedingungen. Gunter Bünning ist Leiter des Sachgebiets Berufskrankheiten 2 im Präventionsbezirk Nord der BGHM und führt mit seinem Team diese Aufgabe durch.
Ich habe Chemie studiert, promoviert und anschließend einige Jahre bei einem Chemie- und Pharmaunternehmen in Frankfurt am Main gearbeitet. 2004 suchte die damalige Norddeutsche Metallberufsgenossenschaft neue Aufsichtspersonen und ich bewarb mich erfolgreich. Nach einigen Jahren Präventionsarbeit in der Beratung und Aufsicht der Unternehmen habe ich mich auf die Ermittlung von Berufskrankheiten spezialisiert. Seit 2021 leite ich eines der beiden Sachgebiete BKErmittlung im Präventionsbezirk Nord.
Zum Präventionsbezirk Nord gehören fünf norddeutsche Bundesländer. Mein Team und ich bearbeiten Ermittlungsaufträge. Wir führen bei BK-Verdachtsanzeigen unter anderem Arbeitsplatzbegutachtungen durch, ermitteln Expositionen und bewerten die Ergebnisse. Außerdem beraten wir Erkrankte und Versicherte zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen im Rahmen der Individualprävention.
Bei unseren Ermittlungen werden die Versicherten grundsätzlich eingebunden und ausgiebig zu ihren beruflichen Tätigkeiten befragt. In nur einer sehr geringen Anzahl von Fällen sind die Versicherten anschließend mit der Bewertung ihrer Belastungen nicht einverstanden und es kommt zu einer gerichtlichen Überprüfung. Dann zeigt sich, ob unsere Ergebnisse vom Gericht nachvollzogen und bestätigt werden können, ob sie anders interpretiert werden oder ob noch weitere Ermittlungen notwendig sind.
Manchmal sind wir als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung seitens der Versicherten mit dem Vorwurf konfrontiert, wir würden berechtigte Entschädigungsansprüche abwehren, um möglichst wenig Leistungen bezahlen zu müssen. Dies ist nicht der Fall. Die Berufsgenossenschaft ist kein gewinnorientiertes Unternehmen, sondern eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird von den Mitgliedsunternehmen auf Grundlage des tatsächlich entstandenen Bedarfs finanziert. Ob ein Versicherungsfall vorliegt, wird ausschließlich auf Basis gesetzlicher Vorgaben und wissenschaftlicher Empfehlungen entschieden.
In dieser Rubrik beantworten Beschäftigte der BGHM oder aus BGHM-Mitgliedsunternehmen drei Fragen zu ihrem Berufsleben, ihrem Arbeitsalltag und was für sie das Besondere an ihrer Beschäftigung darstellt.
Ausgabe 4/2026