Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten im Homeoffice

Online-Lösung für alle Branchen

Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten im Homeoffice
© Katarzyna Bialasiewicz / 123RF.com

Arbeitgeber müssen für alle Arbeitsplätze in ihrem Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Das heißt, sie müssen Gefährdungen identifizieren, Schutzmaßnahmen festlegen und umsetzen. Doch wie kann das funktionieren, wenn Beschäftigte ganz oder zumindest teilweise von zu Hause aus arbeiten und den Unternehmerinnen und Unternehmern die dortigen Gegebenheiten nicht bekannt sind? Die BGHM bietet dafür eine Lösung an: Die „Handlungshilfe Gefährdungsbeurteilung Homeoffice“ steht für Betriebe aller Branchen online zur Verfügung.

In §5 des Arbeitsschutzgesetzes wird gefordert, dass Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen in ihrem Betrieb beurteilen und bei Gefährdungen passende Schutzmaßnahmen ableiten und umsetzen. Auch für Tätigkeiten im Homeoffice sieht das Arbeitsschutzgesetz hier keine Ausnahmen vor: Die Gefährdungen und Belastungen, denen Beschäftigte bei der Arbeit in den eigenen vier Wänden ausgesetzt sind, müssen beurteilt werden. 

Arbeitsschutz am Bildschirmarbeitsplatz

Die meisten dieser Tätigkeiten lassen sich als sogenannte Bildschirmtätigkeiten beschreiben. Rechtliche Anforderungen zu Sicherheit und Gesundheit bei Bildschirmtätigkeiten finden sich vorwiegend in Teil 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter der Überschrift „Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen“. Juristisch gesehen gelten diese Forderungen nicht für Arbeitsplätze im Homeoffice, da die Arbeitsstättenverordnung nur für Arbeitsstätten „in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes“ anzuwenden ist (vgl. §§1, 2 ArbStättV). Unternehmerinnen und Unternehmern bietet sie dennoch eine gute Grundlage, um ein Arbeitsschutzniveau auf dem Stand der Technik zu erreichen, wie es im Arbeitsschutzgesetz für alle Arbeitsplätze gefordert ist. Es besteht also die Pflicht, die Situation im Privatbereich nach Arbeitsschutzgesetz zu beurteilen, wobei die Arbeitsstättenverordnung nicht unmittelbar herangezogen werden muss, als Stand der Technik aber sinnvoll sein kann. 

Zu Unsicherheit führt bei einer Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten im Homeoffice oft die Herausforderung, die verschiedenen Zeitanteile, die Beschäftigte im Homeoffice tätig sind, angemessen zu betrachten. Schließlich arbeiten die meisten nicht die ganze Zeit von zu Hause aus, sondern es existieren verschiedenste Aufteilungen, wie viel Zeit am betrieblichen und am heimischen Bildschirmarbeitsplatz gearbeitet wird. 

Handlungshilfe frei zugänglich 

Die BGHM bietet Arbeitsschutzverantwortlichen aller Branchen mit ihrer „Handlungshilfe Gefährdungsbeurteilung Homeoffice“ Unterstützung bei der Risikobetrachtung für Homeoffice- Arbeitsplätze. Die Handlungshilfe besteht aus einem Fragebogen für die Beschäftigten und einer Bewertungshilfe für die Führungskräfte.

In dem Fragebogen beantworten die Beschäftigten, die ganz oder einen Teil ihrer Zeit im Homeoffice arbeiten, rund 40 Fragen zu den Arbeitsbedingungen in den eigenen vier Wänden. Kurze Anleitungen und Grafiken erleichtern die Messung von zum Beispiel Abständen oder Einstellungen. Die Antworten der Beschäftigten werden in den Beurteilungsbogen für die Führungskräfte übertragen und anhand eines Beurteilungsschemas bewertet. In der Webanwendung geschieht beides automatisch. 

Bewertung je nach Zeitmodell 

Bei der Bewertung wird zwischen drei typischen Zeitmodellen bei der Arbeit im Homeoffice unterschieden: Im ersten Modell wird davon ausgegangen, dass die Beschäftigten vor oder nach ihrer Tätigkeit im Betrieb für bis zu zwei Stunden im Homeoffice arbeiten. Im zweiten Modell wird eine Aufteilung von zwei Tagen pro Woche im Homeoffice und drei Tagen in Präsenz im Betrieb als Basis für die Bewertung herangezogen. Beim dritten Modell geht es um mögliche Gefährdungen, wenn vollständig im Homeoffice gearbeitet wird und allenfalls gelegentliche Präsenztreffen stattfinden. 

Führungskräfte können ihren Beschäftigten die Fragebögen direkt aus der Webanwendung heraus schicken und die Antworten sowie die automatisch erstellte Bewertung sichten. Sie können die Antworten zudem nach Bewertungsergebnis filtern, zwischen den drei Zeitmodellen umschalten und nach Schlagwörtern suchen. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung können als PDF heruntergeladen werden. 

Boris Seipp, BGHM

Weitere Informationen

Die Handlungshilfe ist für Betriebe aller Branchen verfügbar 

Arbeitsschutz-Verantwortliche aus Holz- und Metallbetrieben, die im Online-Portal meineBGHM registriert sind, können auch dort darauf zugreifen und von den Funktionen, wie etwa der automatischen Bewertung, profitieren.

Ausgabe 5/2026