Schwerpunktthema: Verkehrssicherheit

Unfallfrei für den Betrieb unterwegs und sicher nach Hause

Cover BGHM-Magazin Ausgabe 05-2026 Verkehrssicherheit
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Die Zahl der Wegeunfälle ist 2025 leicht gestiegen. Die Risiken sind vielfältig, nicht selten enden Unfälle tödlich. Doch Beschäftigte und Arbeitgeber können einiges tun, um den Weg zur Arbeit und nach Hause sowie dienstliche Fahrten sicherer zu gestalten.

2025 sind in Deutschland nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes 2.832 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben gekommen. Das bedeutet, dass rechnerisch an jedem Tag des Jahres etwa alle drei Stunden ein Mensch im Straßenverkehr gestorben ist. Mit in die Statistik zählen auch Wegeunfälle und Dienstwegeunfälle, wenn sie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen entstanden und von der Polizei aufgenommen worden sind. Erstere sind Unfälle, die sich auf dem Weg zur Arbeit oder von dort zurück ereignen, bei Zweiteren handelt es sich um Verkehrsunfälle, die sich während einer beruflichen Tätigkeit außerhalb der eigenen Betriebsstätte ereignen.

Risikofaktoren

Mobilität ist ein wesentlicher Baustein unserer Arbeits- und Lebenswelt. Zwar ist das Homeoffice spätestens seit der Corona-Pandemie in einigen Branchen verbreitet. Trotzdem müssen weiterhin viele Beschäftigte regelmäßig eine Arbeitsstelle außerhalb ihres Wohnsitzes aufsuchen, etwa weil ihre Arbeitsaufgaben nur im Betrieb oder bei Kunden und Kundinnen durchführbar sind. Hinzu kommt: Im städtischen Raum sind verstärkt Fahrräder, Pedelecs oder die schnelleren S-Pedelecs, E-Bikes und E-Scooter für die Fahrt zur Arbeit im Einsatz. Diese Fahrzeuge haben, genau wie Motorräder, keine „Knautschzone“. Ihre Nutzerinnen und Nutzer sind, neben Fußgängerinnen und Fußgängern, daher besonders gefährdet. Auch die zunehmende Ablenkung im Straßenverkehr durch Smartphones und Co. birgt Risiken.

Die Teillegalisierung von Cannabis bringt zusätzliche Herausforderungen für die Verkehrssicherheit mit sich. Personen, die gelegentlich Cannabis konsumieren, empfiehlt unter anderem die Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin (DGVM) eine Wartezeit von mindestens 24 Stunden zwischen der Aufnahme des Wirkstoffs und einer Teilnahme am Straßenverkehr. Die länger anhaltende Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit kann sich demnach auch auf dem Weg zur Arbeitsstelle bemerkbar machen. Bei täglichem oder täglich mehrfachem Hochkonsum ist eine Verkehrsteilnahme laut DGVM nicht empfohlen und sollte erst einige Wochen nach dem letzten Konsum wieder in Erwägung gezogen werden.

Präventionsmöglichkeiten im Unternehmen

Arbeitgeber können die Wahl des Verkehrsmittels und das Verhalten der Beschäftigten auf dem Weg zur Arbeit nur indirekt beeinflussen. Grundsätzlich entscheiden die Beschäftigten selbst, welches Risiko sie einzugehen bereit sind. Eine gelebte Präventionskultur im Unternehmen kann allerdings auch hier wirksam werden. Sind Beschäftigte dagegen im Rahmen ihrer Tätigkeit im Straßenverkehr unterwegs, hat der Arbeitgeber sowohl eine Weisungsbefugnis als auch eine Fürsorgepflicht. So muss er zum Beispiel eine Gefährdungsbeurteilung für das Arbeitsmittel „Firmenfahrzeug“ durchführen und regelmäßig aktualisieren. Unternehmensfahrzeuge sollten über zeitgemäße Assistenzsysteme und eine angemessene Fahrzeugausstattung verfügen, zum Beispiel einen Spurhalte- und einen Notbremsassistenten. Flexible Arbeitszeiten und das Zurverfügungstellen von ausreichendem Parkraum können für eine entspanntere Fahrt zur Arbeit mit weniger Risikobereitschaft sorgen. Das Angebot eines Jobtickets kann Beschäftigte dazu motivieren, auf den nachgewiesen sichereren öffentlichen Nahverkehr umzusteigen. Führungskräfte sollten zum Beispiel Mitarbeitergespräche mit kritischen Inhalten nicht kurz vor dem Feierabend führen. Dies kann zu einer Minderung der Konzentration auf dem Heimweg führen.

Unternehmen können außerdem durch Betriebsvereinbarungen den Konsum von Alkohol, Drogen und sonstigen suchterzeugenden Substanzen am Arbeitsplatz verbieten. Dies sollte klar kommuniziert und von allen Ebenen vorgelebt werden. Verstöße sollten konsequent geahndet werden. Das Verbot der Smartphonenutzung am Steuer von Firmenfahrzeugen sollte in Mitarbeitergesprächen und Unterweisungen thematisiert werden. Ausnahme: Telefonieren mit Freisprechanlage, wenn die Verkehrssituation es gefahrlos zulässt.

Verkehrssicherheit zum Thema machen

Im Rahmen von Unterweisungen und Betriebsaktionen können alle Beschäftigten für sicheres Verhalten im Straßenverkehr sensibilisiert werden. Ziel sollte sein, ihnen zu vermitteln, dass eine sichere Ankunft immer Vorrang hat, egal, wie wichtig ein Termin ist. 

Inhalte könnten demnach sein:

  • die Geschwindigkeit an die jeweilige Situation anzupassen,
  • während des Fahrens auf andere Aktivitäten wie Essen oder Telefonieren zu verzichten,
  • ausreichend Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern zu halten,
  • gegebenenfalls den erforderlichen zeitlichen Abstand zwischen dem Konsum berauschender Substanzen und Fahrten einzuhalten,
  • Pausen einzuplanen,
  • Ladung im Fahrzeug ordnungsgemäß zu sichern,
  • Zeitpuffer einzuplanen
  • und sich auch zu Fuß oder mit einem Fahrzeug, für das kein amtliches Kennzeichen erforderlich ist, an die Straßenverkehrsordnung zu halten.

Neben der aktiven Ansprache kommt es auch auf die grundsätzliche Haltung an, die ein Unternehmen – und damit eben auch seine Beschäftigten – zum Thema Verkehrssicherheit und Verhalten im Straßenverkehr im Alltag lebt. Welche Fahrweise im Außendienst wird bewundert, welche belächelt? Ist der Kollege, der auf dem Fahrrad einen Helm trägt, für die Führungskraft ein Trendsetter oder übertreibt er? Vorgelebte Verhaltensweisen, insbesondere der Führungskräfte, wirken – und das immer.

Präventionsangebote

Die BGHM unterstützt Unternehmen dabei, die Risiken für Dienstwege beziehungsweise Wegeunfälle zu verringern. So fördert sie zum Beispiel die Teilnahme an Fahrsicherheitstrainings. Wer mit Pkw, Motorrad, Kleintransporter, Lkw oder mit dem Fahrrad, Pedelec und E-Bike unterwegs ist, findet online eine Liste mit von der BGHM zugelassenen Trainingsanbietern in ganz Deutschland. Wird ein Training bei einem davon absolviert, übernimmt die BGHM die Kosten zu 100 Prozent. Mitgliedsunternehmen können sich außerdem zur sogenannten „Vision Zero“ beraten lassen – der Vision einer Welt ohne Arbeitsunfälle (s. Kasten). Die BGHM stellt außerdem Informationsmaterial sowie Vorlagen für die Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung. Verkehrssicherheit ist darüber hinaus Thema in Seminaren der BGHM. Sie ist zudem Mitglied im Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) und unterstützt dessen Sicherheitsphilosophie „Vision Zero – Alle kommen an. Niemand kommt um“. Viele Präventionsleistungen und Informationen des DVR, der BGHM und anderer Partner sind für Unternehmen kostenlos.

Susanne Kahlke, BGHM

Vision Zero und Pakt für Verkehrssicherheit

Die Vision Zero (Vision Null) ist die Vision einer Welt ohne Arbeitsunfälle und ohne arbeitsbedingte Erkrankungen. Arbeitsunfälle im Straßenverkehr (Dienstwegeunfälle) und Unfälle auf dem Weg zur Arbeit und zurück nach Hause (Wegeunfälle) gehören dazu.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat die Vision Zero 2008 als Ziel in ihrer Präventionsstrategie verankert. 2021 haben Bund, Länder und Gemeinden außerdem den „Pakt für Verkehrssicherheit“ ins Leben gerufen. Bis 2030 soll die Zahl der Verkehrstoten um 40 Prozent sinken, zugleich sollen weniger Menschen bei Unfällen schwer verletzt werden.

Das 5-Stufen-Modell

Die BGHM stellt Führungskräften und anderen Arbeitsschutz-Akteuren das 5-Stufen-Modell der Prävention zur Verfügung. Hiermit kann eine Haltungsänderung in der Belegschaft initiiert werden. Zum Beispiel, indem sich alle gemeinsam das „Ziel Null!“ im Bereich der Verkehrssicherheit setzen. Das 5-Stufen-Modell der Prävention stellt fünf Verhaltensmuster, Werte und Einstellungen zum Arbeitsschutz im Unternehmen dar. Ein kurzer Erklärfilm erläutert es leicht verständlich.