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Für die Bundestagswahl im Februar werden rund 650.000 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und -helfer gebraucht. Diese sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl im Wahllokal und unterstützen bei der Auszählung der Stimmzettel.
Dabei gilt grundsätzlich: Personen, die ehrenamtlich im Auftrag einer Schule, der Gemeinde oder einer anderen Körperschaft öffentlichen Rechts tätig werden, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt entsprechend auch für Wahlhelferinnen und -helfer. Die Kosten des Versicherungsschutzes tragen die zuständigen Kommunen oder Länder.
Nicht gesetzlich unfallversichert sind hingegen private Aktivitäten, wie zum Beispiel Essen, Trinken oder gemütliches Beisammensein nach der Wahl.
Sollte bei den genannten Tätigkeiten ein Unfall passieren, bietet die gesetzliche Unfallversicherung umfassende Leistungen:
DGUV/red
Ausgabe 1/2025