Sozialwahl 2023
Schlussbericht veröffentlicht
Bei der Sozialversicherungswahl – auch Sozialwahl genannt – wählen Versicherte und Arbeitgeber die Vertreterversammlungen und Verwaltungsräte bei den gesetzlichen Kranken-, Renten und Unfallversicherungen in Deutschland. Bei der BGHM können gesetzlich unfallversicherte Beschäftigte sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aus holz- und metallverarbeitenden Betrieben so mitbestimmen, wer ihre Interessen in der ehrenamtlich tätigen Selbstverwaltung der BGHM für die sechsjährige Legislaturperiode vertritt.
Im Schlussbericht zur Sozialwahl 2023 des Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen sind die Ergebnisse und ein Fazit zu finden. So ist aufgrund der seit dieser Wahl gesetzlich vorgeschriebenen Geschlechterquote der durchschnittliche Frauenanteil in den Gremien der sozialen Selbstverwaltung von 22,6 Prozent nach der Wahl 2017 auf 43,2 Prozent gestiegen. Der Bericht enthält zudem Vorschläge, um die soziale Selbstverwaltung zu stärken. Die Empfehlungen: das deutsche Sozialversicherungssystem durch breitere Information bekannter zu machen, die soziale Selbstverwaltung im Grundgesetz zu verankern und sie mit mehr Kompetenzen auszustatten.

Ausgabe 1/2025