Wirksames Dokument für den Arbeitsschutz

Die Betriebsanweisung: nur eine Formalie?

Investieren Sie gerne Arbeit in etwas, was hinterher sowieso niemand liest? Nein? Dann sollten Sie dafür sorgen, dass Betriebsanweisungen in Ihrem Betrieb gut aufbereitet sind und möglichst übersichtlich alle notwendigen Informationen enthalten. Damit sie gelesen, verstanden und gelebt werden.

Betriebsanweisungen sind schriftliche Vorgaben des Unternehmers oder der Unternehmerin für die Beschäftigten. Sie dienen vor allem deren Sicherheit und Gesundheit und sind verbindlich etwa in der Betriebssicherheitsverordnung, der Gefahrstoffverordnung und der Biostoffverordnung gefordert. Ihr Inhalt ist an Mindestanforderungen geknüpft, die etwa in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 555 „Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten“ beschrieben sind.

Ihre Erstellung ist gemäß §87 Betriebsverfassungsgesetz zum Beispiel vom Betriebsrat mitbestimmungspflichtig. Eine einheitliche Gestaltung ist zwar nicht gefordert, hat sich innerhalb von Betrieben aber aufgrund des Wiedererkennungswertes weitestgehend durchgesetzt.

Wirksames Dokument für den Arbeitsschutz
© BGHM
Betriebsanweisung
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Betriebsanweisung
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So können Betriebsanweisungen aussehen.

Kommunikation bereits in der Entstehung

Schon aus der Art und Weise, wie Betriebsanweisungen erstellt werden, kann ein Mehrwert entstehen. Neben der Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt, der zuständigen Führungskraft und dem Betriebsrat sollten auch die Beschäftigten einbezogen werden, die Zielgruppe des Dokuments sind. Dann erhöht sich auch dessen Wirksamkeit. Es wird eine größere Akzeptanz für Arbeitsschutzthemen erreicht, denn das verwendete Vokabular und die Inhalte passen zu den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Bei Bedarf muss eine Betriebsanweisung in weitere Sprachen übersetzt werden, um alle Beschäftigten zu erreichen.

Detaillierte Angaben je nach Tätigkeit

Ein weiterer Mehrwert, den auf die Gegebenheiten im Betrieb zugeschnittene Betriebsanweisungen bringen: Ihr Inhalt kann tätigkeitsspezifisch gestaltet werden. Im Umgang mit Gefahrstoffen beispielsweise kann eine Betriebsanweisung zum Anmischen, eine weitere zum Verwenden und eine dritte zur Entsorgung des Gefahrstoffs sinnvoll sein. Da die Gefährdungen und somit auch die Schutzmaßnahmen für die drei Tätigkeiten unterschiedlich sind, brauchen die Beschäftigten je nach Einzeltätigkeit nur eine der Betriebsanweisungen und nicht ein großes Dokument. So finden sie detaillierte Angaben zum sicheren Verhalten und zur Persönlichen Schutzausrüstung.

Den verhaltensbasierten Arbeitsschutz fördern

Betriebsanweisungen sind ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und dienen Führungskräften als Basis für die regelmäßigen Unterweisungen. Die Beschäftigten haben anhand der Dokumente auch im Zeitraum zwischen zwei Unterweisungen die Möglichkeit, sich über die Gefahren und die festgelegten Schutzmaßnahmen zu informieren, wenn es notwendig ist. Betriebsanweisungen sind entsprechend essenziell dafür, dass Beschäftigte ihre Mitwirkungspflichten im Arbeitsschutz wahrnehmen.

Zusätzlich erhöhen sie die Sensibilität für die Unterschiede zwischen Normal- und Störbetrieb, da das sichere Verhalten im Normalbetrieb und abweichende Maßnahmen bei Störungen genau beschrieben werden. Motivieren Sie die Beschäftigten, sich mit den Inhalten einer Betriebsanweisung kritisch auseinanderzusetzen! Eine ständige Wissensauffrischung fördert den verhaltensbasierten Arbeitsschutz und erhöht damit die Rechtssicherheit für den Arbeitgeber.

Erkennungsmerkmal für gute Arbeitsschutzkultur

Eine umfassende, sorgfältig erstellte und aktuelle Betriebsanweisung kann spürbar dazu beitragen, dass Beschäftigte sich konsequenter an Arbeitsschutzvorgaben und -maßnahmen halten. Wenn die Betriebsanweisungen im Unternehmen regelmäßig aktualisiert und an den entsprechenden Stellen ausgehängt werden, hat dies sowohl intern als auch bei externen Besucherinnen und Besuchern positiven Einfluss darauf, wie der Stellenwert von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb wahrgenommen wird.

Die Betriebsanweisung ist ein sichtbares Erkennungsmerkmal für eine gute Arbeitsschutzkultur. Gelungene Betriebsanweisungen sind möglichst einfach nutzbar und sparen sowohl Beschäftigten als auch Vorgesetzten Zeit: als Unterweisungshilfe, als „Vor-Ortbegreifbar- Macher“ der Gefährdungsbeurteilung, als Klarheit schaffende Hilfestellung und Sprachbarrieren überbrückendes Dokument.

Ingo Fischer, Martin Prüße und Boris Seipp, BGHM

Anregung von Martin Prüße

Betriebsanweisungen können dialogfördernd und wirksam sein, also eine lohnende Investition in die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Um es mit den Worten eines BGHM-Seminarteilnehmers zu sagen: „Ganz ehrlich, wenn wir Betriebsanweisungen für Audits und die Kontrollbehörden sowieso erstellen müssen, dann wäre ich doch schön blöd, diesen Prozess nicht zu nutzen, um mit Führungskräften und Kollegen über Sicherheit und Gesundheit ins Gespräch zu kommen. Und Betriebsanweisungen so zu machen, dass sie genutzt werden und die Sicherheit erhöhen.“ Also los: Schauen auch Sie sich die Betriebsanweisungen in Ihrem Betrieb genau an und nutzen Sie das Potenzial!

Martin Prüße, BGHM
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Ausgabe 2/2024