Breadcrumb
Für Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft Holz und Metall haben sich die Vorgaben für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung geändert. Grund hierfür sind Änderungen an der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“, die die Vertreterversammlung der BGHM beschlossen hat und die am 1. April 2025 in Kraft getreten ist.
Damit soll die Unfallverhütungsvorschrift verständlicher und besser umsetzbar sein und dem Betriebsärztemangel entgegenwirken. Betriebsärztinnen und - ärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) beraten den Unternehmer bei der Organisation von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb. Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert die rechtlichen Pflichten der Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Die überarbeitete Schrift bringt Neues mit sich, manches bleibt in bewährter Form erhalten.
„Dank der Änderungen an der DGUV Vorschrift 2 können Ressourcen besser genutzt werden, wobei die Qualität der Betreuung erhalten bleibt oder gar verbessert wird. Die DGUV Regel und der Handlungsleitfaden der BGHM unterstützen in Betrieben der Branchen Holz und Metall dabei, die Vorschrift entsprechend der betrieblichen Anforderungen umzusetzen.“
Detlef Guyot, Leiter der Prävention bei der BGHM
Ausgabe 2/2025