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Veränderungen in der (Arbeits-) Welt, wie die Elektrifizierung, die Digitalisierung oder auch der Klimawandel, bringen veränderte oder neue Gefährdungen für die Beschäftigten mit sich. Auch die Anforderungen an den Arbeitsschutz wandeln sich entsprechend. Aus diesem Grund initiiert und fördert die BGHM wissenschaftliche Forschungsprojekte.
Für Forschungsprojekte arbeitet die BGHM eng mit Partnerinnen und Partnern zusammen, zum Beispiel mit den Forschungsinstituten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Universitäten, Instituten der Fraunhofer-Gesellschaft, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und mit privaten Forschungsinstituten.
Wenn es möglich ist, forscht sie außerdem in Betrieben, weil dort diejenigen zu finden sind, die von sinnvollen und praktikablen Maßnahmen für einen modernen Arbeitsschutz profitieren. Die Forschungsthemen reichen vom Befüllen von Reifen über kollaborierende Roboter und Schutzeinrichtungen für Maschinen bis hin zu Gefahrstoffen.
Mit ihrer Forschung und der Forschungsförderung verfolgt die BGHM unterschiedliche Ziele:
„Die aktuellsten Forschungsergebnisse können nur nützlich sein, wenn sie dort ankommen, wo sie hingehören: in die betriebliche Praxis. Deshalb ist auch der Wissenstransfer von der BGHM in die Betriebe klar strukturiert“, sagt Dr. Wolfgang Marschner. Als Leiter des Referats Forschung und Risikomonitoring bei der BGHM hat er alle Forschungsprojekte im Blick. Die Aufsichtspersonen der BGHM, die in den Betrieben beraten, kennen die praxisrelevanten Forschungsergebnisse und tragen sie in die Unternehmen. Zudem fließen die wissenschaftlichen Erkenntnisse in gesetzliche Regelungen und Verordnungen sowie in die Schriften der Unfallversicherungsträger und die Normung ein. Alle zwei Jahre können interessierte BGHM-Versicherte sowie Unternehmerinnen und Unternehmer Vorträge und Präsentationen zur BGHM-Forschung sogar live erleben. Dr. Marschner: „Zum BGHM-Innovationstag am Standort in Mainz sind sie herzlich eingeladen.“
Beispiele für abgeschlossene Projekte:
Wann immer das Thema des Projekts es hergibt, forscht die BGHM in den Betrieben vor Ort unter realistischen Bedingungen. Die wertvolle Erfahrung und die Expertise der Beschäftigten in Bezug auf ihren Arbeitsbereich helfen dabei, den Dingen wissenschaftlich auf den Grund zu gehen. 2023 ist zum Beispiel ein sicherheitsgerichtetes Radarsystem in Mitgliedsunternehmen getestet worden – im Forschungsprojekt „Einsatz von sicheren Radarsystemen zur Personenerkennung in nicht einsehbaren Bereichen von Produktionsanlagen“. Dabei stand die Sicherheit von Beschäftigten bei der Störungsbeseitigung oder der Instandhaltung im Fokus.
„Besonders wenn sich Personen an Maschinen oder in Anlagen, zum Beispiel an Pressen oder auch Roboteranlagen, in von außen nicht einsehbaren Gefahrenbereichen aufhalten, wird es gefährlich“, erklärt Martin Eberle. Der Fachreferent für Safety & Security leitete das BGHM-Forschungsprojekt gemeinsam mit seinem Kollegen Michael Lang, der sich als Fachreferent für Elektrotechnik unter anderem auf das Thema „ Sicherheitskomponenten zur Personendetektion mit Radar“ spezialisiert hat. Lang sagt: „Radar als Schutzsystem schien uns ein vielversprechender Ansatz zu sein. Also haben wir in vier BGHM-Mitgliedsbetrieben untersucht, inwieweit sich ein Radarsystem als nichttrennende Schutzeinrichtung an und in Produktionsanlagen eignet.“
Meist sind optische Systeme, wie etwa Laser, als nicht-trennende Schutzeinrichtungen im Einsatz. Dieser bewährte Zugangs- und Wiederanlaufschutz stößt besonders dann an Grenzen, wenn Schmutz oder kleine Gegenstände, wie Papier oder Laub, zu Fehlauslösungen der Sicherheitsfunktion führen oder wenn ein Raumvolumen dreidimensional überwacht werden soll. Doch: Kann Radar das besser? Während eines Projekts wurden die Möglichkeiten und die Anwendungsgrenzen der Radar-Technik anhand eines auf dem Markt verfügbaren zertifizierten Radarsystems untersucht. Es zeigte sich, unter welchen Umweltbedingungen und Störeinflüssen das System sicher wirkt und wo seine Grenzen liegen.
„Wir freuen uns sehr, dass Mitgliedsbetriebe sich an der Forschung beteiligen. Denn es ist gut, ein relativ neues und bislang wenig verbreitetes System in Betrieben in der Praxis testen zu lassen“, so Lang weiter. Die Ergebnisse der Feldversuche fasst Eberle zusammen: „Radar als Überwachungssystem hat Vorteile, wie etwa eine geringe Anfälligkeit gegenüber Umwelteinflüssen. Das konnten wir beispielsweise unter realistischen Bedingungen in einer Gießerei testen, in der es naturgemäß viel Staub und Schmutz gibt. Die Technik zeigte aber auch Schwächen. Wir müssen zum Beispiel weiter betrachten, wie lückenlos ein solches Radarsystem eingerichtet werden kann.“
Und weil Forschung nie zu Ende ist, ergab sich aus dem Projekt „Sicheres Radar“ ein Folgeprojekt. Es soll ein Prüfkörper entwickelt werden, der den menschlichen Körper aus radartechnischer Sicht ausreichend realistisch nachbildet. Dabei handelt es sich um einen Gegenstand, der einen Radarquerschnitt aufweist, der dem eines menschlichen Körpers bei nur partieller Erfassung entspricht. Er wird ins zu überwachende Feld gehalten, um zu kontrollieren, ob das Radarsystem auslöst, wenn ein Mensch die Schutzfeldgrenzen übertritt. Anhand eines solchen Hilfsmittels können die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Radarsystems geprüft werden. Eberle sagt: „Ein Prüfkörper muss natürlich handlich sein, auch wenn er einen menschlichen Körper simulieren soll. Bisher gibt es so etwas nur für optische Schutzsysteme. Wir forschen also weiter – für und mit unseren Mitgliedsunternehmen.“
Eva Ebenhoch, BGHM
Der gesetzliche Auftrag zur Forschung ist in § 14 des Sozialgesetzbuchs VII festgelegt. Unfallversicherungsträger sollen den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachgehen.
Ausgabe 2/2025