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Kommen Epoxidharzsysteme in Kontakt mit der Haut oder werden sie eingeatmet, können sie die Gesundheit schädigen. In der neuen DGUV Information 213-116 „Tätigkeiten mit Epoxidharzsystemen“ sind Informationen über die Risiken für Beschäftigte und Hinweise für die sichere Verwendung zu finden.
Epoxidharzsysteme werden in vielen Bereichen eingesetzt, zum Beispiel zum Laminieren oder Kleben im Modell- und Formenbau, als Gießharze für die Herstellung von Fahrzeugteilen oder als Tränkharze bei der Generatorenfertigung. Sie werden hergestellt, indem die beiden flüssigen Komponenten Reaktionsharz und Härter gemischt werden. Den Komponenten können Zusatzstoffe beigemischt sein, wie Lösemittel, Reaktivverdünner, Füllstoffe oder Reaktionsbeschleuniger.
Was in Betrieben oft nicht bewusst ist: Kontaktallergien durch Epoxidharzkomponenten gehören zu den häufigsten berufsbedingten allergischen Hauterkrankungen. Reaktionsharz und Härter wirken nämlich in flüssigem Zustand sensibilisierend und können Allergien auslösen. Auch allergische und irritative Atemwegserkrankungen können auftreten. Des Weiteren können durch das Reaktionsharz Reizungen verursacht werden.
Die vielfach auf Amin-Basis hergestellte Härterkomponente kann reizend oder ätzend wirken. Epoxidharz- und Härterkomponenten sind deswegen oft mit den Gefahrenpiktogrammen GHS07 „Ausrufezeichen“, GHS05 „Ätzwirkung“ und GHS09 „Umwelt“ gekennzeichnet. Ausgehärtete Epoxidharzsysteme sind üblicherweise nicht gesundheitsgefährdend. Die bei einer mechanischen Bearbeitung entstehenden einatembaren Schleif- und Frässtäube können aber die Atemwege schädigen und bei sensibilisierten Personen Allergien auslösen.
Werden in einem Betrieb Tätigkeiten mit Epoxidharzen durchgeführt, kann die neue DGUV Information 213-116 mit ihren Hinweisen zur Substitution sowie zu technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen eine gute Hilfe bei der Gefährdungsbeurteilung sein. In gesonderten Kapiteln werden zudem beispielhafte Schutzmaßnahmen für ausgewählte Tätigkeiten und Anwendungsbereiche beschrieben, wie etwa das Beschichten von Oberflächen, das Vergießen und Tränken oder die Nachbearbeitung.
Weiterhin werden die Anlässe zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge konkretisiert und die Erste Hilfe bei Haut- oder Augenkontakt wird erläutert, um in Betrieben eine gute Basis auf dem Stand der Technik für sichere und gesunde Arbeit zu geben.
Dr. Hanna Sopha, BGHM
Ausgabe 2/2025