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Sonnenschutzmittel gibt es in unzähligen Varianten und Preisklassen, sodass die Auswahl oft schwerfällt. Welche Sonnenschutzmittel sind bei Tätigkeiten im Freien geeignet? Müssen sie besondere Eigenschaften haben, um Beschäftigte zu schützen?
In neuen DGUV Test Prüfgrundsätzen wurde festgelegt, welche Anforderungen erfüllt sein müssen, damit ein Sonnenschutzmittel das DGUV Test Prüfzeichen erhält. Das Zertifikat bestätigt eine hohe Sicherheit, was eine wertvolle Unterstützung bei der Produktauswahl sein kann.
Etwa sieben Millionen Beschäftigte sind von März bis Oktober regelmäßig im Freien tätig und dabei arbeitsbedingt der UV-Strahlung der Sonne ausgesetzt. Bei diesen sogenannten Outdoorworkern ist das Risiko für die Entstehung gewisser Hautkrebsarten erhöht. Arbeitgeber müssen daher Tätigkeiten im Freien in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen und geeignete Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip festlegen.
Sonnenschutzmittel stehen in dieser Maßnahmenhierarchie, in der technische gegenüber organisatorischen Maßnahmen Priorität haben und persönliche Maßnahmen die dritte Position einnehmen, zwar unten. Sie sind dennoch eine wichtige personenbezogene Maßnahme, da einige Körperregionen, zum Beispiel die Hände oder das Gesicht, oft nicht anders geschützt werden können.
Um die Auswahl von Sonnenschutzmitteln für den beruflichen Einsatz zu erleichtern, hat das Sachgebiet Hautschutz im Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen (FB PSA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Zusammenarbeit mit der DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle des FB PSA Kriterien für die Anforderungen an Sonnenschutzmittel für die berufliche Benutzung erarbeitet.
Diese Kriterien wurden im Jahr 2024 als Prüfgrundsätze GS-PS-19 „Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von grundlegenden Anforderungen an Sonnenschutzmittel bei Benutzung im beruflichen Bereich" veröffentlicht. Sonnenschutzmittel, die zur Prüfung eingereicht werden und diese Anforderungen nachgewiesenermaßen erfüllen, erhalten das DGUV Test Prüfzeichen (siehe Abbildung 1). Sie sind zudem in der DGUV Test Zertifikatsdatenbank recherchierbar. Die zertifizierten Produkte sind unabhängig von ihrem Preis oder ihrer Einteilung – entweder als Kosmetikum oder als Medizinprodukt – für den Einsatz im beruflichen Bereich geeignet, da sie nachweislich ausreichend wirksam und hautverträglich sind.
Sonnenschutzmittel müssen zunächst einen möglichst guten Schutz gegenüber UVB-Strahlung bieten. Für den Einsatz im beruflichen Bereich sollte aufgrund der regelmäßig hohen Exposition ein hoher oder sehr hoher Lichtschutzfaktor verwendet werden. Daher sind nur Sonnenschutzmittel zertifizierbar, deren Lichtschutzfaktor hoch (≥ 30) oder sehr hoch (50+) ist. Daneben muss ein angemessener Schutz vor UVA-Strahlung gegeben sein. Dies ist erkennbar an dem Piktogramm „UVA im Kreis“ (Abbildung 2).
Nicht zertifizierbar sind Sonnenschutz-Sprays, da deren Anwendung in Bezug auf die notwendige Auftragungsmenge, die Verteilung und damit den Schutz nicht zuverlässig erfolgen kann. Ein weiteres Kriterium für den sicheren Einsatz von Sonnenschutzmitteln ist die Wasserfestigkeit, damit die Schutzwirkung auch beim Schwitzen möglichst lang erhalten bleibt. Neben der Wirksamkeit ist eine gute Hautverträglichkeit für den beruflichen Einsatz von Sonnenschutzmitteln wichtig. Für die Zertifizierung sind daher alle Inhaltsstoffe einschließlich gegebenenfalls enthaltener Duftstoffkomponenten offenzulegen und speziell bezüglich des sensibilisierenden Potenzials durch den Informationsverbund Dermatologischer Kliniken (IVDK) Göttingen bewerten zu lassen.
Da die Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln auch dadurch verringert werden kann, dass sie fehlerhaft genutzt werden, müssen auf DGUV Testzertifizierten Produkten Hinweise gegeben werden, zum Beispiel
Auch der Hinweis, dass die Haut bevorzugt durch geeignete Kleidung geschützt werden soll und das Sonnenschutzmittel nur auf den Arealen anzuwenden ist, die nicht von Kleidung bedeckt werden können, muss darauf zu finden sein. Die Hinweise eignen sich auch gut für die Unterweisung der Beschäftigten.
Dr. Birgit Pieper, BGHM
Ausgabe 2/2025