Neue Unternehmensnummer zum 1. Januar 2023

Kommunikation vereinfachen

Schnellere und einfachere Kommunikation zwischen den Mitgliedsunternehmen und den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen – ein wichtiger Baustein, um dieses Ziel zu erreichen, ist die neue Unternehmensnummer, die zum 1. Januar 2023 die bisherige Mitgliedsnummer ablöst. Dadurch, dass die Unternehmensnummer bundesweit und bei allen Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung einheitlich sein wird, soll die Kommunikation einfacher werden.

Die neue Unternehmensnummer dient genau wie ihre Vorgängerin, die Mitgliedsnummer, dazu, Unternehmerinnen und Unternehmer sowie deren zugehörige Betriebe eindeutig zu identifizieren – zum Beispiel bei Beitragsangelegenheiten oder um Entgeltnachweise zuzuordnen. Betriebe benötigen die Unternehmensnummer also beispielsweise, um Sozialversicherungsdaten zu melden oder Lohnnachweise zu übermitteln.

Im Herbst wird jedes Mitgliedsunternehmen einen Brief von der BGHM erhalten, in dem seine neue Unternehmensnummer steht. Wer mehrere Unternehmen betreibt, erhält mehrere Unternehmensnummern, je nach Zuständigkeit auch von unterschiedlichen Unfallversicherungsträgern. Die Umstellung erfolgt für Mitgliedsunternehmen automatisch und rechtzeitig vor dem 1. Januar 2023 – sie müssen nicht selbst aktiv werden. Weitere Informationen hierzu folgen auf verschiedenen Kanälen.

Neue Unternehmens­nummer ab 1. Januar 2023
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Ausgabe 3/2022