Sichere Verwendung von Holzbearbeitungsmaschinen

Stand der Technik ermitteln

Darf ich die betagte Abrichthobelmaschine mit Klappenschutz verwenden? Sind Maschinen ohne zeitliche Begrenzung der Werkzeugauslaufzeit zulässig? Antworten zu Fragen dieser Art bietet eine neue Publikationsreihe zu den Standardmaschinen in der Holzbearbeitung.

Arbeitsmittel müssen für die gesamte Zeit ihrer Verwendung sicher sein – auch wenn sie seit Langem im Unternehmen genutzt werden. Bestandsschutz gibt es nicht. Die Schriftenreihe Fachbereich AKTUELL des Sachgebiets Holzbe- und -verarbeitung im Fachbereich Holz und Metall der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu den Standardmaschinen in der Holzbearbeitung hilft dabei, den sicherheitstechnischen Zustand verwendeter Maschinen zu beurteilen, und dient dazu, den Stand der Technik zu ermitteln. Sie kann außerdem bei der Auswahl und Beschaffung von Maschinen herangezogen werden.

Sichere Verwendung von Holzbearbeitungsmaschinen
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Technik geht vor

Bei der Gefährdungsbeurteilung nach der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ in Verbindung mit staatlichen Regelwerken überprüft der Arbeitgeber, ob die an der Maschine vorhandenen Schutzmaßnahmen dem Stand der Technik entsprechen. Der Stand der Technik gemäß Betriebssicherheitsverordnung lässt sich mit einer Kombination aus technischen, organisatorischen, personen- und verhaltensbezogenen Maßnahmen erreichen.

Oberste Priorität der Betreiberin oder des Betreibers muss sein, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die technischen Anforderungen an Bau und Ausrüstung so weit wie möglich zu erfüllen. Ist eine technische Nachrüstung nicht umsetzbar, bleibt den Betreibenden die Möglichkeit, über Ersatzmaßnahmen „die Lücke“ zu schließen.

Dahingehende Überlegungen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung kritisch zu führen, da veraltete oder fehlende technische Maßnahmen nur begrenzt durch zusätzliche organisatorische und personenbezogene Maßnahmen kompensiert werden können.

Wirksame Maßnahmen

Bereits vorliegende Handlungshilfen aus der Reihe Fachbereich AKTUELL zu den Maschinen der Holzbearbeitung sind:

Auf Grundlage des Unfallgeschehens werden in den Handlungshilfen wirksame Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten beschrieben. Das Vorgehen orientiert sich an der Empfehlung zur Betriebssicherheit (EmpfBS 1114) zur „Anpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln“.

Die Schriftenreihe bietet Antworten auf grundsätzliche Fragen. Für die meisten Holzbearbeitungsmaschinen gilt zum Beispiel bereits seit 1982 die Anforderung, dass die Auslaufzeit des Werkzeugs auf kleiner als 10 Sekunden begrenzt sein muss. In der Regel ist dazu als technische Maßnahme eine Bremse notwendig. Für ungebremste Maschinen können daher zwingend Nachrüstmaßnahmen erforderlich sein.

Anhand der Handlungshilfen kann für Altmaschinen festgestellt werden, ob die alte, gegebenenfalls verschlissene Schutzeinrichtung noch dem Stand der Technik entspricht und durch welche Maßnahmen der aktuelle Stand der Technik erreicht werden kann. Die maschinenspezifischen Informationen zeigen neben den technischen Anforderungen, die dem Stand der Technik entsprechen, auch mögliche Ansätze für Ersatzmaßnahmen auf – mit dem Ziel, dass eine vor langer Zeit in den Verkehr gebrachte Maschine genauso sicher weiterverwendet werden kann wie eine neue Maschine.

Markus Rambacher und Jürgen Faiß, BGHM

Ausgabe 3/2022