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Austausch in Sachen Arbeitsmedizin auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft: Damit war die Betriebsärztetagung der BGHM auch 2025 wieder ein bedeutender Treffpunkt für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, die für Betriebe im Zuständigkeitsbereich der BGHM tätig sind.
In den Vorträgen ging es um aktuelle arbeitsmedizinische Themen – von schwerem Atemschutz und Augenschutz beim Lackieren und Schweißen über die Änderungen in der neuen DGUV Vorschrift 2 bis hin zur neuen Gefahrstoffverordnung. Auch KI im Kontext der Arbeitsmedizin und die Umsetzung des Mutterschutzgesetzes waren Themen der Veranstaltung.
Etwa 590 Teilnehmerinnen und Teilnehmer informierten sich in Präsenz in der BGHM-Bildungsstätte in Lengfurt oder online. Die Betriebsärztetagung 2025 fand wieder in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) und dem Verband deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. (VDBW) statt.
Was ist Künstliche Intelligenz (KI) eigentlich genau? Welche Vor- und Nachteile bieten KI-Anwendungen wie ChatGPT und Perplexity? Und was muss ich über die EU-KI-Verordnung wissen? Ulrich Zilz ist Fachreferent für Arbeitsgestaltung und KI-Arbeitssysteme bei der BGHM und führte die Teilnehmenden in das Thema „KI-basierte Recherchemethoden für Arbeitsmediziner und Arbeitsmedizinerinnen“ ein.
Unter anderem ging es um sogenannte Promptingmethoden: Mit Hilfe eines Prompts, also einer Anweisung, die das Generieren von Inhalten oder Informationen anstößt, werden der KI möglichst gezielte Informationen gegeben, damit ein Rechercheergebnis herauskommt, das die Ausgangsfrage so akkurat wie möglich beantwortet. Den Teilnehmenden der Betriebsärztetagung wurde eine Promptingmethode an einem fachlichen Beispiel vorgestellt. Dabei ging es darum, mit Hilfe der KI einen Jahresbericht für den Arbeitgeber eines mittelständischen Unternehmens aus der Holzbranche zu erstellen, in dem die betriebsärztlichen Erkenntnisse des vergangenen Jahres zusammengefasst sind – inklusive Handlungsempfehlungen.
Ein weiterer Schwerpunkt des Vortrags lag auf rechtlichen Aspekten in Sachen KI, zum Beispiel der neuen KI-Verordnung und dem Datenschutz. Die KI-Verordnung enthält auch Anforderungen an die betriebliche Verwendung von KI-Systemen zum Schutz von Beschäftigten. Zilz erläuterte zentrale Aspekte, wie den Datenschutz, die Qualitätssicherung und betriebliche Regelungen. Das Fazit: „Arbeitsmediziner und Arbeitsmedizinerinnen sollten bei der Nutzung von KI-Tools besonders vorsichtig sein und darauf achten, dass sie alle relevanten Vorschriften einhalten, um die Sicherheit und den Datenschutz ihrer Patientinnen und Patienten zu gewährleisten.“
Die Vorgaben des im Jahr 2018 überarbeiteten Mutterschutzgesetzes erläuterte Catrin Braun, Fachärztin für Arbeitsmedizin bei der BGHM. Die mutterschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung, bei der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte unterstützen können, geschieht in zwei Stufen: „Eine Beurteilung muss in allen Betrieben für alle Tätigkeiten und Arbeitsbereiche erfolgen, unabhängig davon, ob tatsächlich eine schwangere oder stillende Frau beschäftigt ist“, berichtete Braun. Damit können Gefährdungen frühzeitig erkannt und Vorkehrungen getroffen werden, um auch Frauen zu schützen, die vielleicht noch gar nicht wissen oder mitgeteilt haben, dass sie schwanger sind.
Meldet eine Frau ihre Schwangerschaft oder stillt sie, muss die zweite Stufe, die anlassbezogene Beurteilung der Arbeitsbedingungen erfolgen. Catrin Braun stellte auch den Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) vor. Er wurde am Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eingerichtet und unterstützt Arbeitgeber beispielsweise bei der Umsetzung des Mutterschutzes mit Informationen, Empfehlungen und Regeln. „Ein Beispiel für so eine Unterstützung ist die Mutterschutzregel zur Gefährdungsbeurteilung von 2023, die hilfreiche Hinweise zur Durchführung, aber auch zum Vorgehen bei unverantwortlichen Gefährdungen gibt“, sagte Braun. Die Mutterschutzregel ist auf der Homepage des AfMu und auch auf der Webpage der BGHM zum Thema Mutterschutz zu finden.
Neben der jährlich stattfindenden Betriebsärztetagung bietet die BGHM Arbeitsschutz-Verantwortlichen aus ihren Mitgliedsbetrieben regelmäßig Fachveranstaltungen zu weiteren Themen an. Von „Handwerk“ über „Schweißen“ bis zu „Sägewerker“: Einen Veranstaltungsüberblick und die Anmeldemöglichkeiten gibt es auf www.bghm.de.
Ausgabe 3/2025