Diisocyanathaltige Produkte

Wann ist eine Schulung Pflicht?

Diisocyanathaltige Produkte: Wann ist eine Schulung Pflicht?
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Lacke, Beschichtungen, Klebstoffe und Schäume auf Basis von Polyurethan (PU/PUR) werden häufig und vielseitig verwendet. Von den fertig verarbeiteten und ausgehärteten Kunststoffen geht keine Gefahr aus. Anders ist das aber bei Tätigkeiten mit den diisocyanathaltigen Ausgangsstoffen. Deshalb ist in einigen Fällen eine Schulung verpflichtend. 

Diisocyanate gehören zu den Ausgangsstoffen aller PU/PUR-Produkte. Sie können beim Einatmen gesundheitsschädlich sein und die Atemwege, Augen und Haut reizen. Einige Diisocyanate stehen sogar im Verdacht, Krebs zu erzeugen. 

Allergiegefahr

Vor allem sind Anwenderinnen und Anwender bei Kontakt mit Diisocyanaten der Gefahr einer Allergisierung beziehungsweise Sensibilisierung ausgesetzt: Sie können eine Immunantwort aufbauen, sodass bereits das Einatmen von oder der Hautkontakt mit kleinsten Mengen allergische Reaktionen zur Folge haben kann, zum Beispiel asthmaartige Symptome oder Atemnot sowie Hautausschläge. Das kann zu einer Berufskrankheit führen und die Beschäftigten können ihre Tätigkeit unter Umständen ein Leben lang nicht mehr ausüben. 

In der europäischen Gesetzgebung ist deshalb festgelegt: Industrielle oder gewerbliche Anwenderinnen und Anwender müssen eine Schulung zur sicheren Verwendung von diisocyanathaltigen Produkten absolvieren, wenn die eingesetzten Stoffe einen Gehalt an monomeren Diisocyanaten von 0.1 Gew.-% oder mehr aufweisen. Die Schulung muss durchgeführt worden sein, bevor eine Person eine entsprechende Tätigkeit aufnimmt. Schulungsunterlagen müssen von den Herstellern der Produkte bereitgestellt werden. Die Unterweisungspflicht des Arbeitgebers bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen bleibt darüber hinaus bestehen. 

Felix Friedrich, BGHM

Ausgabe 3/2025