Gefahren und Schutzmaßnahmen

Mit dem Fahrrad sicher zur Arbeit

Mit dem Fahrrad sicher zur Arbeit
© Aaron Amat/Fotolia.com

Ob früh am Morgen oder nach einem langen Tag – den Weg zur Arbeit und zurück mit dem Fahrrad zurückzulegen, kann Stress abbauen, den Kopf frei machen und Vorteile für die Gesundheit haben. Doch für Fahrradfahrerinnen und -fahrer gibt es im Straßenverkehr auch zahlreiche Risiken, vor denen sie sich schützen müssen.

Im Jahr 2023 verunfallten in Deutschland etwa 94.500 Fahrrad- und Pedelecfahrende. 446 kamen ums Leben. Die DGUV zählt in ihrem Bericht für das Jahr 2023 mehr als 35.000 meldepflichtige Straßenverkehrsunfälle mit Fahrrädern. Dazu kommen mehr als 1.500 Unfälle mit Pedelecs und E-Bikes. 

Welcher Fahrradhelm ist der richtige?

Den Weg zur Arbeit und zurück mit dem Fahrrad zurückzulegen, bringt Risiken mit sich. Es sollten einige Dinge beachtet werden, um möglichst sicher durch den Straßenverkehr zu gelangen.

Zu diesen gehört zum Beispiel, einen Fahrradhelm zu tragen. Dieser sollte der DIN EN 1078 entsprechen und nach Möglichkeit mit einem MIPS-System (Multi-Directional Impact Protection System) ausgestattet sein, das im Fall eines Sturzes auf den Kopf hilft, Rotationsbewegungen zu reduzieren, und damit vor Kopf- und Hirnschäden schützen kann. Durch das Tragen von Fahrradhelmen können etwa 20 Prozent der Kopfverletzungen bei Leichtverletzten und 80 Prozent der Kopfverletzungen bei besonders schwer Verletzten vermieden werden. 

Verkehrssichere Ausstattung

Natürlich sollte das Fahrrad verkehrssicher ausgestattet sein. Zudem ist es wichtig, auch bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen im Straßenverkehr gesehen zu werden. Hierfür können reflektierende Kleidung, Warnwesten, Helmüberzüge, Reflektorbänder und reflektierende Rucksackanhänger genutzt werden. Dagegen sind Kopfhörer, durch die das Umfeld schlechter wahrgenommen wird, zu vermeiden. Die Smartphonenutzung während der Fahrt ist nicht erlaubt, wenn das Gerät in der Hand gehalten wird oder vom Straßenverkehr ablenkt. Denn schon ein Blick auf das Handy von einer Sekunde bedeutet bei einer Geschwindigkeit von 25 Kilometern pro Stunde einen gefährlichen „Blindflug“ von knapp 7 Metern.

Vorausschauend und sicher fahren 

In der Straßenverkehrsordnung sind Pedelecs wie unmotorisierte Fahrräder eingestuft. Fahrerinnen und Fahrer werden jedoch bei diesen bis zu einem Tempo von 25 Kilometern pro Stunde durch einen Elektromotor unterstützt. So können mit geringer Anstrengung vergleichsweise hohe Geschwindigkeiten erreicht werden. Zudem sind Pedelecs schwerer als unmotorisierte Fahrräder. Beides verlängert den Bremsweg, jedoch kann hier ein Antiblockiersystem helfen. 

Für Pedelecs gilt wie auch für Fahrräder ohne Motor eine Nutzungspflicht für Radwege. Nur zum Beispiel bei Vereisung oder wenn parkende Fahrzeuge den Radweg blockieren, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Der Gehweg darf grundsätzlich nicht befahren werden. Ausnahmen bei Letzterem gibt es für Kinder bis zum Alter von zehn Jahren. Wenn unter einem Gehwegschild das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angebracht ist, dürfen die Wege von Fahrrädern befahren werden. Allerdings muss die Geschwindigkeit angepasst und dem Fußverkehr Vorrang gewährt werden. Wird der Verkehr nicht behindert, dürfen Fahrradfahrerinnen und -fahrer nebeneinander fahren, ansonsten gilt einzeln hintereinander. 

Daneben ist es oft erforderlich, dass Fahrradfahrerinnen und -fahrer auch bei Vorfahrt an Kreuzungen besonders aufmerksam sind. Es kann zum Beispiel sein, dass Autofahrerinnen und -fahrer die Geschwindigkeit von Pedelecs falsch einschätzen, weil sie diese mit unmotorisierten Fahrrädern verwechseln. Im toten Winkel von Autos besteht die Gefahr, übersehen zu werden. Ein weiterer Aspekt beim Fahrradfahren ist, ob der Weg zur Arbeit durch Bereiche mit sauberer Luft oder abgasbelastete Innenstadtbereiche führt. Hier sollte einkalkuliert werden, inwiefern der gesundheitliche Nutzen des Radfahrens eine Belastung der Lunge überwiegt. 

Susanne Kahlke, BGHM

Gut zu wissen

Beschäftigte von BGHM-Mitgliedsbetrieben sind auf dem Weg zur Arbeit und zurück grundsätzlich über die BGHM gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz kann jedoch Schmerzen und gesundheitlichen Folgen eines Unfalls nicht ungeschehen machen. Daher ist Prävention auch hier das Mittel der Wahl: Die BGHM bezuschusst betrieblich organisierte Fahrradsicherheitstrainings. Alle Informationen hierzu sind auf der Webseite der BGHM zu finden. Daneben stellt zum Beispiel der Deutsche Verkehrssicherheitsrat im Rahmen der Schwerpunktaktion „Sichere Radfahrmobilität auf Arbeits- und Dienstwegen“ kostenlose Informationsmaterialien zum Download zur Verfügung.

Ausgabe 3/2025