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Hautkrankheiten sind häufige Erkrankungen von Beschäftigten in den Branchen Holz und Metall. Oft haben Betroffene einen langen Leidensweg hinter sich. Neben den gesundheitlichen Problemen kann eine Hauterkrankung bedeuten, dass der erlernte Beruf aufgegeben werden muss, der Arbeitsplatz verloren geht und damit finanzielle Einbußen einhergehen. Die gute Nachricht: Hauterkrankungen können durch Prävention verhindert werden. Die BGHM unterstützt dabei.
Mit knapp zwei Quadratmetern ist die Haut das größte Organ des menschlichen Körpers. Sie bildet eine natürliche Barriere und schützt so vor äußeren Einflüssen. Diese Schutzfunktion kann aber durch wiederholten Kontakt mit schädlichen Arbeitsstoffen beeinträchtigt werden. Die Haut kann sich auf viele Einflüsse hin selbst wieder regenerieren. Hält eine Schädigung jedoch an oder tritt sie wiederholt über einen längeren Zeitraum auf, können Hauterkrankungen entstehen.
Bestätigt sich der Verdacht, dass eine Hauterkrankung durch die Tätigkeit einer oder eines Beschäftigten verursacht oder verschlimmert wird, unterstützt die BGHM ihre Versicherten dabei, die unterschiedlichen möglichen Schutzmaßnahmen zur Prävention umzusetzen. Neben einer individuellen Beratung am Arbeitsplatz (Individualprävention) können insbesondere gesundheitspädagogische Seminare zum Thema Hautschutz das Verständnis für die Entstehung der Erkrankung und den Umgang damit fördern. Erkrankte sammeln hier Erfahrungen im Umgang mit den Möglichkeiten des individuellen Hautschutzes und nutzen den Erfahrungsaustausch mit anderen Betroffenen.
Um die individuelle Form der Prävention von Hauterkrankungen bestmöglich zu unterstützen, übernimmt die BGHM die notwendigen Übernachtungs- und Fahrtkosten sowie die Verpflegung. Dem Arbeitgeber werden auf Wunsch die Lohnkosten als Bruttobeträge zuzüglich der anteiligen Sozialversicherungsbeiträge erstattet. Bei der Teilnahme an Seminaren mit einer Dauer von maximal ein bis zwei Tagen kann es vorkommen, dass der Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung leistet. Dann erstattet die BGHM dem oder der Versicherten den Netto-Verdienst für den entsprechenden Zeitraum. Auch bei länger andauernden Maßnahmen, etwa einer stationären Behandlung mit anschließender Erholungsphase zu Hause, trägt die BGHM die Lohnkosten. In Einzelfällen kommt es vor, dass der Lohnfortzahlungszeitraum für die Abwicklung der Maßnahme nicht ausreichend ist. In diesen Fällen sind Entgeltersatzleistungen an die Versicherten zu erbringen.
Wie Maßnahmen im Falle einer Hauterkrankung aussehen können, zeigt das Beispiel des 50-jährigen Martin K. (Anmerkung der Redaktion: fiktiver Fall und fiktiver Name). Er ist Metallbauer und bedient an seinem Arbeitsplatz geschlossene CNCMaschinen. Außerdem sägt und biegt er Bauteile. Dabei ist er Hautbelastungen durch Schmutz und Stäube ausgesetzt. Auch der Kontakt zu etwa mit Kühlschmierstoffen benetzten Bauteilen belastet seine Haut.
In der Hautschutzberatung erhält er Empfehlungen, wie sein Hautschutz optimiert werden kann. Zum Beispiel sollten Arbeitshandschuhe oder weitere entsprechende Arbeitsschutzkleidung ausgewählt werden, die noch besser zu den verwendeten, die Haut durchdringenden Arbeitsstoffen passen. Die Hautreinigung kann K. noch verbessern: Sie sollte dem Verschmutzungsgrad angemessen, aber so schonend wie möglich sein. Daneben besteht die Möglichkeit, dass er die Hautpflege intensiviert. Für die Teilnahme an der Hautschutzberatung werden dem Arbeitgeber von K. die Lohnkosten für die Fehlzeit erstattet. K. erhält die Fahrtkosten.
Von den Angeboten profitieren beide Seiten: die Betroffenen, weil sie arbeitsfähig und gesund bleiben, die Arbeitgeber, weil die Arbeitskraft des oder der Beschäftigten erhalten bleibt. Mögliche Kosten für weitere Ausfalltage im Zusammenhang mit der Hauterkrankung können so vermieden werden.
Janina Nerkamp, BGHM
Ausgabe 3/2025