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Die Beleuchtung am Arbeitsplatz hat primär die Funktion, das Sehen und Erkennen zu ermöglichen, um Tätigkeiten gut ausführen zu können. Was jedoch häufig unterschätzt wird: Ein gut beleuchteter Arbeitsplatz ist auch für die Sicherheit, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten von entscheidender Bedeutung.
Licht hat zwei unterschiedliche Wirkungen. Die visuell-optische Wirkung beeinflusst das Sehen und Erkennen, die nicht-visuelle das Wohlbefinden und die innere Uhr. Beide Wirkungen müssen bei einer guten Beleuchtungsgestaltung berücksichtigt werden, um Unfallrisiko und Fehlbelastung zu reduzieren.
Gute Beleuchtungsverhältnisse an Arbeitsplätzen sorgen für optimale Sehbedingungen passend zur Arbeitsaufgabe und können dadurch das Unfall- und das Gesundheitsrisiko minimieren. Sie können außerdem einer vorzeitigen Ermüdung oder einem Konzentrationsmangel vorbeugen.
Wie groß der Unterschied zwischen Tageslicht und künstlichem Licht sein kann, zeigt eine Gegenüberstellung der Beleuchtungsstärkewerte in der DGUV Information 215-211 „Tageslicht am Arbeitsplatz und Sichtverbindung nach außen“. Während selbst an einem trüben Wintertag im Freien etwa 3.000 Lux gemessen werden können, sind an einem durchschnittlichen Büroarbeitsplatz nur 500 bis 750 Lux zu erwarten.
Der menschliche Körper orientiert sich zudem an den natürlichen Lichtverhältnissen von Tag und Nacht. Dieser sogenannte zirkadiane Rhythmus beeinflusst wichtige biologische Prozesse wie den Stoffwechsel und die Hormonregulation. Schlechte Beleuchtungsverhältnisse können diese Prozesse stören und das allgemeine Wohlbefinden beeinträchtigen, zum Beispiel durch Schlafstörungen. Die Beleuchtung am Arbeitsplatz ist also ein wichtiger Sicherheits- und Gesundheitsfaktor für die Beschäftigten. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht und dabei die individuellen Bedürfnisse der Beschäftigten möglichst berücksichtigt sind.
Daniel Kern, BGHM
Definitionen – Lux und Ra
Ausgabe 4/2024