2024 hat sich die Wirtschaftslage auch für Betriebe der Branchen Holz und Metall in Deutschland weiter verschärft. Um den Arbeitsschutz auch in schwierigen Zeiten zu stärken, unterstützt die BGHM ihre Mitgliedsbetriebe sowie deren Beschäftigte mit Präventions- und Rehabilitationsleistungen – alles aus einer Hand.
Markante Beispiele sowie Statistiken bietet der nun veröffentlichte Jahresbericht 2024. „Gerade in schwierigen Zeiten braucht es in den Betrieben Kontinuität und Sicherheit – und das nicht nur aus wirtschaftlicher Sicht. Auch der Arbeitsschutz ist eine wichtige Säule mit entsprechender Wirkung nach innen wie nach außen“, betont Christian Heck, Hauptgeschäftsführer der BGHM.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gemeinsam mit den Mitgliedsbetrieben zu stärken, ist das Ziel der Berufsgenossenschaft.
Mit ihren Präventionsangeboten leistet sie einen Beitrag dazu, Arbeitsunfälle zu verhindern. So warf beispielsweise die Teillegalisierung von Cannabis Anfang 2024 in Betrieben vermehrt die Frage auf, wie Suchtprävention erfolgreich sein kann und Beschäftigte geschützt werden können. Die BGHM gibt hierzu unter anderem in ihrer Publikation „Arbeitsschutz Kompakt: Cannabis am Arbeitsplatz“ sowie ihrem Online-Seminar zur betrieblichen Suchtprävention Lösungsvorschläge an die Hand.
Neu war 2024 auch die feierliche Verleihung des Azubi-Sonderpreises – eine Auszeichnung, mit der Arbeitsschutz-Ideen und -Projekte von Azubis gefördert und gewürdigt werden. Die Botschaft: Eure Ideen sind uns wichtig. Das Ziel: die jungen Menschen zu motivieren, weiter den Arbeitsschutz mitzugestalten. Der Effekt: tolle Projektergebnisse, die von anderen Betrieben übernommen werden können.
Ein Beispiel dafür, wie die BGHM ihre Versicherten nach einem Arbeitsunfall bei der Rehabilitation unterstützt, findet sich in der Jahresberichts-Reportage über Adrian Wandelt. Der junge Mann erlitt bei einem Unfall am Arbeitsplatz unter anderem ein schweres Polytrauma des Beckens. Trotz allem gelang ihm unter anderem durch Qualifizierungen für einen neuen Arbeitsbereich der Weg zurück in seinen ursprünglichen Betrieb. Die Kosten dafür übernahm die BGHM.
„Die Prävention und damit die Reduktion von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten muss jedoch oberstes Ziel der gemeinschaftlichen Bestrebungen von Holz- und Metall-Betrieben sowie der BGHM bleiben“, sagt Heck. So könne die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Unfallversicherung zum Besten für alle wirken.
Ausgabe 4/2025