Für die betriebliche Praxis

Checklisten für Tätigkeiten an Zerspanungsmaschinen

Checklisten für Tätigkeiten an Zerspanungsmaschinen
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Die Checklisten in der Fachbereich AKTUELL FBHM-120 „Maschinen der Zerspanung – Checklisten“ dienen als innerbetriebliche Unterstützung bei der sicherheitstechnischen Beurteilung von Zerspanungsmaschinen für die Gefährdungsbeurteilung und damit bei der Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Die Erkenntnisse aus der Gefährdungsbeurteilung können zudem als Grundlage für Unterweisungen verwendet werden. Unterschieden wird bei der Prüfung mittels der Checklisten zwischen Maschinen, die vor dem Inkrafttreten der Maschinenrichtlinie am 1. Januar 1995 in Verkehr gebracht wurden – sogenannten Altmaschinen –, und „Neumaschinen“, die nach diesem Datum in Verkehr gebracht wurden. 

Für Altmaschinen wird die Erfüllung von Anforderungen spezifischer Normen und der BetrSichV abgefragt. Neumaschinen müssen die Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie und die zum Produkt oder Arbeitsmittel passenden Normen erfüllen. In den Checklisten werden allgemeine Anforderungen an Arbeitsmittel sowie spezifische sicherheitstechnische Maßnahmen für verschiedene Maschinentypen ermittelt. 

Beispiele hierfür sind: 

  • Drehmaschinen (handgesteuert, Karusselldrehmaschinen, numerisch gesteuert)
  • Fräsmaschinen und Bohrmaschinen (handgesteuert, numerisch gesteuert)
  • Bearbeitungszentren (numerisch gesteuert)
  • Schleifmaschinen (handgesteuert)
  • Kaltprofilieranlagen
  • Automatisierte Fertigungssysteme
  • Sägemaschinen

Folgende Punkte können Beschäftigte mit Hilfe der Checklisten betrachten: 

  • ob allgemeine Benutzungsvorschriften erfüllt sind: Vorhandensein geeigneter Hilfsmittel zur Späneentsorgung, Trageverbote für Schutzhandschuhe, Benutzung von Schutzbrillen
  • ob die Anforderungen an die Beschaffenheit erfüllt sind: unter anderem von Not-Aus-Einrichtungen, Schutzvorrichtungen gegen wegfliegende Teile, Maßnahmen gegen Feuer und Explosion bei brennbaren Kühlschmierstoffen
  • ob Sicherheitseinrichtungen vorhanden und funktionsfähig sind: regelmäßige Kontrolle, ob Schutzeinrichtungen manipuliert wurden
  • ob die elektrische Sicherheit gegeben ist: Schutz gegen Wiederanlauf nach Spannungsausfall und Schutzart der Maschinenleuchte
  • ausreichende Ergonomie: Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz, Vermeidung ungesunder Körperhaltungen
  • angemessene Lärmminderung: Angaben zur Lärmemission in der Betriebsanleitung 

Herausgegeben wurden die Checklisten vom Fachbereich Holz und Metall (FBHM) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). 

Tim Giardina und Pascal Benzinger, BGHM

Ausgabe 4/2025