Psychosoziale Notfallversorgung

FAQ: Hilfe für die Psyche

Wenn Versicherte nach potenziell traumatischen Ereignissen psychologische Unterstützung benötigen, greift ein umfassendes Betreuungskonzept zwischen Prävention und Rehabilitation: die sogenannte psychosoziale Notfallversorgung. 

Damit kann zum Beispiel nach schweren Arbeitsunfällen Ersthelferinnen beziehungsweise Ersthelfern und Augenzeuginnen oder Augenzeugen geholfen werden, das Erlebte psychisch gesund ins Leben zu integrieren. Schwerverletzte Menschen können nach Arbeitsunfällen in der Regel in den behandelnden Krankenhäusern auch psychologische Betreuung in Anspruch nehmen. 

Die entsprechende Heilbehandlung für körperliche Schäden und psychische Folgen steuert das Reha- Management der BGHM. Aber auch umstehende Personen, also Ersthelfende und Augenzeugen, können betroffen sein, obwohl sie körperlich unverletzt sind. Werden extreme Erlebnisse nicht aufgearbeitet, können sie langfristig zu Störungen führen oder bereits bestehende körperliche und psychische Erkrankungen, wie Depressionen, Schmerz- oder Suchterkrankungen, verstärken. 

Psychosoziale Notfallversorgung
© Zoran Zeremski/stock.adobe

Diese Negativspirale kann in vielen Fällen vermieden werden, wenn kurzfristig eine stabilisierende und aufklärende Hilfe zur Verfügung steht – die psychosoziale Notfallversorgung. Zertifiziertes Fachpersonal unterstützt die Betroffenen durch Wissensvermittlung (Psychoedukation) und Grobdiagnostik, um soweit nötig schnell einen weiteren Therapiebedarf über das Psychotherapeutenverfahren der Unfallversicherungen abzuklären und im Bedarfsfall zu organisieren. Die BGHM schließt mit diesem Betreuungskonzept eine Lücke zwischen Krisenintervention und Psychotherapie (siehe Abbildung 1). 

Krisenintervention/Notfallseelsorgeüber die Rettungsleitstellen
Psychosoziale Notfallversorgung/Notfallpsychologische Beratung & Stabilisierungüber die BGHM Prävention
Psychotherapeutische Interventionüber die BGHM Rehabilitation
 Abbildung 1: Prozess der psychologischen Versorgung

Häufig gestellte Fragen und Antworten dazu im Überblick:

Führt jeder schwere Unfall oder Übergriff zu psychischen Problemen? 

Nein. In 5 bis 10 Prozent der Fälle ist über eine erste Beratung hinaus eine Psychotherapie angezeigt. Fachleute gehen entsprechend davon aus, dass 80 bis 90 Prozent der Betroffenen das miterlebte Ereignis ohne gesundheitliche Spätfolgen in ihr Leben integrieren können, auch ohne psychologische Begleitung. Zu einer gesunden Verarbeitung eines kritischen Ereignisses tragen die folgenden Faktoren bei: 

Was brauchen Betroffene? 

Hilfreich sind Sicherheit, Geborgenheit, Essen und Trinken, ausreichende Informationen und Struktur. Nachteilig wirken sich hingegen Gerüchte über die Schuldfrage, erzwungene Gespräche oder eine Kontaktvermeidung aus. 

Ist eine Beurlaubung ratsam? 

Ja, wenn die betroffene Person eine Auszeit wünscht. Es sollten jedoch im ersten Schritt nicht mehr als drei freie Tage sein, denn Arbeit bedeutet auch Struktur und Normalität. Und genau das fehlt psychisch traumatisierten Menschen. Es bedarf auch während der Krankschreibung einer engen Abstimmung zwischen der medizinisch-therapeutischen Ebene, der betroffenen Person und der Unternehmensleitung.

Können Betroffene unmittelbar nach dem Ereignis wieder arbeiten? 

Häufig ja. Allerdings sollten Betroffene mindestens 14 Tage nicht unbeaufsichtigt arbeiten, da sich unter Umständen eine verzögerte Stressreaktion oder Wahrnehmungseinschränkungen zeigen können. Arbeitgeber oder Arbeitsschutz- Verantwortliche sollten in jedem Fall aktiv engen Kontakt zu einem oder einer Betroffenen halten, das Gespräch suchen und bei Unsicherheiten den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin hinzuziehen. 

Was kann das Unternehmen präventiv tun? 

Psychosoziale Hilfen sollten Teil des betrieblichen Notfallplans sein. Regionale Hilfsangebote, Beratungsstellen, Klinikambulanzen oder sozialpsychiatrische Dienste können bei der Entwicklung von Präventivmaßnahmen unterstützen. Beschäftigte sollten zudem den Notfallplan kennen. Eine weitere Möglichkeit ist die Ausbildung psychosozialer Ersthelfer und Ersthelferinnen. Mehr dazu gibt es in der DGUV Information 206-023 „Standards in der betrieblichen psychologischen Erstbetreuung (bpE) bei traumatischen Ereignissen“.

Können psychische Probleme nach einem traumatischen Ereignis ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit sein? 

Ja, allein das unmittelbare Miterleben, also Zeuge eines schweren Unfalls zu sein, kann behandlungsbedürftige psychische Folgen haben und einen Arbeitsunfall darstellen. Für die Anerkennung als Berufskrankheit allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Das ist nur in wenigen Einzelfällen gegeben. Zur Prüfung sollte in jedem Fall eine Unfallmeldung „Verdacht auf psychisches Trauma“ an die BGHM gesandt werden. 

Betreut die BGHM auch Personen, die nicht bei ihr versichert sind? 

Das Angebot der psychosozialen Notfallversorgung der BGHM richtet sich an Beschäftigte der Branchen Holz und Metall. In Ausnahmefällen werden Angehörige ersten Grades, also Kinder, Eltern, Eheleute, mitbetreut. Für nicht bei der BGHM versicherte Betroffene kann Betreuung über die Krankenversicherungen oder die sogenannten schnellen Hilfen organisiert werden. Bei Letzteren handelt es sich um besondere Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts. Dazu gehören das sogenannte Fallmanagement und die Leistungen einer Traumaambulanz. Der Gesetzgeber hat sie als Sofort- und Akuthilfen für Opfer von schweren Gewalttaten, etwa Terroranschlägen, vorgesehen. 

Wie informieren die im Betrieb verantwortlichen Personen am besten über das Ereignis? 

Wichtig ist, mit den Beteiligten über das Ereignis zu sprechen und dabei keine Informationen zurückzuhalten. Alle nicht direkt betroffenen Beschäftigten sollten gleichzeitig informiert werden. Statt Gerüchten und Vermutungen sollte es im Gespräch ausschließlich um nachweisbare, gesicherte Fakten gehen. Rückfragen sollten konstruktiv und offen sein: „wofür?“ statt „warum?“ und „wie?“ statt „wer?“. Bereits in den ersten Wochen nach dem Ereignis sollte der Blick nach vorne gerichtet werden: „Was können wir tun, damit das nicht noch einmal vorkommt?“ 

Wie erkenne ich Betroffene? 

Zu den typischen Symptomen etwa einer posttraumatischen Belastungsstörung gehören unter anderem Ein- und Durchschlafstörungen, Wutausbrüche, Schreckhaftigkeit und Niedergeschlagenheit. Auch plötzliche Wesensveränderungen können ein Hinweis sein. Wer die eigene Betroffenheit klären möchte, kann dies anhand einer Checkliste in der Fach-Information 0027 „Psychosoziale Notfallversorgung“ tun. 

Martin Prüße und Thomas Dunz, BGHM

Was kann ich selbst tun?

Was hilft …Was nicht hilft …
→ positive Gespräche→ Alkohol, Medikamente und Drogen zur Entlastung
→ unter Menschen sein→ sich in die Arbeit stürzen oder diese vermeiden
→ ein Haustier→ extremes Vermeiden von Erinnerungen an und Gesprächen über das Ereignis
→ Schönes & Angenehmes→ nicht mehr unter Menschen gehen; sich zurückziehen; Einsamkeit
→ Entspannungstechniken→ seinen eigenen Körper ignorieren (Essen, Hygiene …)
→ Bewegung→ Wut und Gewalt
→ ausreichend schlafen→ Anderen die Schuld geben
→ gesund essen→ riskante Dinge tun
→ die alltäglichen Abläufe aufrechterhalten (arbeiten gehen)→ Fernsehen oder virtuelle Spiele
→ Tagebuch schreiben 
→ Hilfe annehmen 
→ Trauer zulassen 

Gut zu wissen

Im Jahr 2024 sind in 49 Mitgliedsunternehmen der BGHM 53 Personen nach potenziell traumatischen Ereignissen betreut worden. In 12 Fällen wurden weitere Maßnahmen empfohlen. Dies sind in der Regel probeweise Sitzungen für eine Psychotherapie. Danach erfolgt bei Bedarf eine weiterführende Psychotherapie. Das Ziel ist immer, Chronifizierungen von Symptomen zu verhindern. Psychologische Betreuung nach dem Ereignis gibt es unter der Telefonnummer 0800-6644844 (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz und allen deutschen Mobilfunknetzen). Aus dem Ausland: +49 698740914038.

Ausgabe 4/2025