Fachbereich AKTUELL mit Infos und Best-Practice-Beispielen

Sicherungsmaßnahmen an Großzerspanungsmaschinen

An Großzerspanungsmaschinen müssen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bestimmte Mindestanforderungen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz erfüllt sein. Doch welche sind das und welche Schutzmaßnahmen sind hier wirksam? 

Die Publikation Fachbereich AKTUELL FBHM-132 „Sicherungsmaßnahmen an Großzerspanungsmaschinen“ gibt Antworten. Die Fachbereich AKTUELL FBHM-132 des Fachbereichs Holz und Metall (FBHM) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bietet Hilfestellung für die Umsetzung von Mindestanforderungen an Großzerspanungsmaschinen. 

Sie gilt grundsätzlich für alle Großzerspanungsmaschinen, unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme, deren sichere Verwendung nach dem Stand der Technik nicht gewährleistet ist. Aufgrund ihrer Größe ist es bei den Maschinen erforderlich, dass Bedienpersonen für diverse Aufgaben, wie zum Beispiel Spannen und Ausrichten der Werkstücke oder Ankratzen und Nullpunktsetzen, den Arbeitsbereich betreten. Tun sie das, begeben sie sich in den direkten Gefahrenbereich der Maschine. 

Sicherungsmaßnahmen an Großzerspanungsmaschinen
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Welche Gefährdungen bestehen?

Mechanische Gefährdungen bestehen unter anderem durch 

Gefährdungsbeurteilung und geeignete Schutzmaßnahmen

Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Für die ermittelten Gefährdungen sind anschließend geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten und an die jeweiligen Betriebsarten angepasst umzusetzen. 

Dazu gehören unter anderem: 

In der Fachbereich AKTUELL FBHM-132 finden sich zudem Best-Practice-Beispiele für solche Sicherungsmaßnahmen und die Anpassung an den Stand der Technik. 

Tim Giardina und Pascal Benzinger, BGHM

Ausgabe 4/2025