Unfall beim Tankstopp

Versicherter Wegeunfall oder nicht?

Eine Auszubildende fuhr mit ihrem Motorrad auf dem Weg zu ihrer Arbeitsstätte zunächst in die entgegengesetzte Richtung, um zu tanken. Kurz vor der Tankstelle zwang ein Pkw sie zu einem Ausweichmanöver, infolge dessen sie stürzte. 

Sie trug unter anderem Prellungen am Knie davon und musste mit dem Rettungswagen in eine Klinik gebracht werden. Das Landessozialgericht Baden- Württemberg hatte nun zu entscheiden: Handelt es sich um einen gesetzlich versicherten Wegeunfall? 

Im Verfahren gab die Auszubildende an, sie habe erst beim Losfahren bemerkt, dass der Kraftstoff nicht ausreichen würde, um die Arbeitsstelle zu erreichen. Sie sei darüber überrascht gewesen, denn das Motorrad sei nach ihrer letzten Fahrt noch ausreichend betankt gewesen. Sie habe nicht gewusst, dass ihr Bruder es am Abend vor der Unfallfahrt noch benutzt hatte.

Unfall beim Tankstopp
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Kein Versicherungsschutz beim Auftanken

Das Gericht stellte fest: Der Unfall war kein gesetzlich versicherter Wegeunfall. In einem anderen Fall (B 2 U 9/18 R) hatte das Bundessozialgericht im Jahr 2020 bereits entschieden, dass beim Auftanken eines Pkw als rein privatwirtschaftlicher Vorbereitungshandlung für das Zurücklegen des Weges der gesetzliche Unfallversicherungsschutz grundsätzlich nicht greift. Für vorbereitende Tätigkeiten gilt er ausschließlich für Verrichtungen, die das Gesetz ausdrücklich nennt. 

Unerheblich war, ob außergewöhnliche Umstände – wie beispielsweise ein unbemerkter Benzindiebstahl – ausnahmsweise die Einbeziehung des Auftankens in den Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung hätten rechtfertigen können. Das Gericht betrachtete den Umstand, dass ein Versicherter sein Fahrzeug einem im Haushalt lebenden Familienangehörigen zur Mitnutzung überlässt und dieser es „leer fährt“, nicht als mit einem Benzindiebstahl im Sinne eines außergewöhnlichen Umstands vergleichbar. 

Thomas Dunz, BGHM

Ausgabe 4/2025