Arbeitsschutzausschuss
Kommunikationsforum für Sicherheit und Gesundheit
Ab einer Betriebsgröße von mehr als 20 Beschäftigten schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) einen Arbeitsschutzausschuss vor. Aber auch für Unternehmen mit weniger Beschäftigten kann es sich lohnen, ein solches Gremium einzurichten.
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist ein Kommunikationsforum, in dem unterschiedliche Funktionsträger eines Unternehmens Arbeitsschutzthemen erörtern, Maßnahmen beraten und Entscheidungen vorbereiten beziehungsweise treffen. Er muss mindestens vierteljährlich zusammenkommen.
Ständige ASA-Mitglieder sind der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin beziehungsweise eine von diesem oder dieser beauftragten Person, zwei Betriebsräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte und Sicherheitsbeauftragte. Auch die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, an den Sitzungen beratend teilzunehmen.
Aufgaben des ASA

Ziel der Einrichtung eines ASA ist, die Zusammenarbeit der im Betrieb mit dem Arbeitsschutz befassten Stellen zu organisieren und zu institutionalisieren. Zu den Aufgaben des Gremiums gehören zum Beispiel die Analyse des Unfallgeschehens im Unternehmen, die Weiterentwicklung der Gefährdungsbeurteilung und die Koordination von Arbeitsschutzmaßnahmen. Beratungsgegenstand können auch Vorschläge zu betrieblichen Investitionsmaßnahmen mit Arbeitsschutzrelevanz sowie geeignete Schutzmaßnahmen bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren oder neuer Arbeits- und Gefahrstoffe sein.
Neben den klassischen Fragen des Arbeitsschutzes können auch allgemeine, über gesetzliche Themen hinausgehende Punkte für die Beratung im ASA geeignet sein, etwa Aspekte der Unternehmenskultur, Mobbing oder Zeitmanagement. Durch das Präventionsgesetz hat sich in vielen Betrieben seit 2015 außerdem die Gesundheitsförderung als zusätzlicher Schwerpunkt im ASA ergeben. Dies verstärkt oft die bereits vorhandene Entwicklung der vergangenen 20 Jahre, dass sich das Gremium mit mehr Gesundheitsthemen im Vergleich zu Sicherheitsaspekten befasst.
Vorteilhaft für den gesamten Betrieb
Im ASA werden also betriebliche Situationen, Probleme und Ziele diskutiert. Die Ergebnisse solcher Diskussionsprozesse sind in der Regel Kompromisse, die in der Praxis eine große Akzeptanz finden, da die unterschiedlichen Sichtweisen berücksichtigt werden. Neben betriebswirtschaftlichen Effekten zeigt sich der Nutzen des ASA daher oft darin, dass die getroffenen Maßnahmen in der Belegschaft gut akzeptiert und die betrieblichen Belastungen reduziert werden.
Weitere Vorteile eines ASA für den Betrieb:
- kürzere Entscheidungswege
- beschleunigte Meinungsbildung
- Möglichkeit des Konfliktmanagements
- Minderung innerbetrieblicher Reibungspunkte
- praxisnahe Lösungen sicherheitstechnischer Probleme
- störungsärmerer Betriebsablauf
- Sensibilisierung der Führungskräfte hinsichtlich der Arbeitsschutzthemen
Für alle Betriebsgrößen und Branchen
Der Arbeitsschutzausschuss ist darüber hinaus das einzige vorgeschriebene betriebliche Gremium, das die betrieblichen Arbeitsschutzakteure zusammenführt, eine Diskussion der aktuellen Arbeitsschutzsituation und eine gemeinsame Abstimmung strittiger und unklarer Themen ermöglicht. Voraussetzung hierfür ist ein funktionierender ASA. Das ist gegeben, wenn er hinsichtlich der Zusammensetzung und der Anzahl der Mitglieder arbeitsfähig ist und Arbeitsergebnisse festgehalten und geprüft werden.
Besonders in Großbetrieben ist die Einbindung der Sicherheitsbeauftragten und damit eine gute Mitarbeiterbeteiligung wichtig. Auch für viele Betriebe mit 20 oder weniger Beschäftigten ist der Arbeitsschutzausschuss ein geeignetes Werkzeug, wenn er an die betriebliche Situation angepasst ist. Das Gremium ist damit für alle Betriebsgrößen und für alle Branchen gut geeignet, um Fachfragen abschließend zu erörtern, ein erfolgreiches Konfliktmanagement aufzubauen, Akzeptanz von Entscheidungen herbeizuführen und letztendlich dazu beizutragen, dass es im Betrieb „rundläuft“.
Gerhard Kuntzemann, BGHM
Ausgabe 5/2025