BGHM-Forschung zu Holzstaubmessung

Auf dem Weg zu EU-weitem Ziel

Im Jahr 2017 wurde ein EU-weit geltender Arbeitsplatzgrenzwert für Hartholzstäube festgelegt. Zugleich wird in der EU-Richtlinie gefordert, dass die Verfahren zur Messung von Holzstaub EU-weit vergleichbarer werden. Mit ihrem Holzstaub- Messprogramm ist die BGHM einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur geforderten Gleichwertigkeit gegangen.

Wenn bei der Holzbearbeitung winzige, einatembare Holzstaubpartikel in die Atemluft gelangen, kann das die Gesundheit der Beschäftigten schädigen. Deswegen ist die Staubentwicklung an Arbeitsplätzen zu minimieren und entstehender Staub ist mit absaugtechnischen Lösungen an seiner Ausbreitung zu hindern. 

Eine vollständige Erfassung und Absaugung des Holzstaubes ist kaum möglich. Darum wurde zum Schutz der Beschäftigten im Jahr 2017 ein EU-weit geltender Arbeitsplatzgrenzwert für Hartholzstäube von 2 Milligramm pro Kubikmeter Luft festgelegt. In der entsprechenden Richtlinie wird zugleich gefordert, die „Gleichwertigkeit der Verfahren zur Messung der Konzentration von Karzinogenen […] in der Luft“ zu verbessern. Eine EU-weite Einigung, wie genau Holzstaub zu messen ist, steht weiterhin aus. Die BGHM leistete mit ihrem im Jahr 2024 abgeschlossenen Messprogramm 9210 „Holzstaubmessungen“ einen Beitrag auf dem Weg zu diesem Ziel der Gleichwertigkeit.

BGHM-Forschung zu Holzstaubmessung
© BGHM

Das Forschungsprojekt 

Um Messungen durchzuführen, muss mit sogenannten Probenahmesystemen, auf Englisch kurz „Sampler“ genannt, Staub gesammelt werden. Alle Sampler für die Holzstaub-Expositionsmessung beinhalten Filter und sind mit einer Pumpe verbunden. Die Pumpe saugt Luft ein und der darin enthaltene Staub wird im Filter festgehalten. Gemessen werden soll der einatembare Staub in der Luft, die sogenannte E-Fraktion. Das Gewicht des Filters lässt anschließend auf die Staubmasse und damit auf die Holzstaubkonzentration in der Luft schließen.

Sampler für Holzstaubmessungen
© BGHM

Zumeist werden die Sampler personengetragen betrieben, also an einem oder einer Beschäftigten befestigt, um die Höhe der Exposition, der er oder sie ausgesetzt ist, zu ermitteln. In den EU-Ländern kommen unterschiedliche Probenahmesysteme zum Einsatz. In dem von der BGHM initiierten Forschungsprojekt wurden die acht für die EU-Länder relevantesten ermittelt. 

Ziel des BGHM-Projekts war, die Sampler – darunter auch das in Deutschland verwendete GSP10 – unter realistischen Bedingungen zu vergleichen. Dafür wurden zeitgleich Vergleichsmessungen in holzbe- und -verarbeitenden Betrieben wie Schreinereien und Sägewerken durchgeführt. Die Messstrategie wurde für alle acht Sampler vereinheitlicht: Sie wurden in einer Probenahmebox mit einheitlichen Umgebungsbedingungen betrieben. 

Die Ergebnisse und ihr Nutzen 

Die Ergebnisse der Vergleichsmessungen bestätigen, was vorangegangene Studien bereits angedeutet hatten: Die Probenahmesysteme messen nicht alle das Gleiche. Das GSP10 misst jedoch auf ähnlichem Niveau wie drei weitere Systeme. Ziel des Projektes war es aber nicht nur, die Messunterschiede zu quantifizieren, sondern auch statistisch signifikante Umrechnungsfunktionen abzuleiten. Dies gelang für die Mehrzahl der 28 Probenahmesystempaarungen. Mittels der Umrechnungsfunktionen kann nun aus einem Messergebnis zuverlässig berechnet werden, welches Ergebnis mit einem anderen Probenahmesystem gemessen worden wäre.

Die Umrechnungsfunktionen können verwendet werden, um künftige Messergebnisse zu korrigieren, den „Messfehler“, der aufgrund des verwendeten Samplers entstanden ist, herauszurechnen. So kann sichergestellt werden, dass im Einzelfall der Arbeitsplatzgrenzwert eingehalten wurde. Zudem können Messergebnisse aus der Vergangenheit und in epidemiologischen Studien dank der Umrechnungsfunktionen miteinander verglichen werden. So kann verifiziert werden, ob die gewünschte Schutzwirkung beim Arbeitsplatzgrenzwert von 2 mg/m³ tatsächlich gegeben ist oder ob eine Anpassung des Wertes sinnvoll wäre. 

Bei der Ermittlung der relevanten Probenahmesysteme half die Vernetzung in der Organisation Perosh. Das ist ein EU-weites Netzwerk von Instituten, die Arbeitsschutzforschung betreiben, darunter auch das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA). Das Netzwerk lebt von Zuarbeiten wie diesem Messprogramm von BGHM und IFA und wird EU-Gremien auf Basis der Forschungsergebnisse zur Zukunft des Arbeitsschutzes beraten. 

Till Wagner, BGHM

Kommentar des Autors

Danke an alle Mitgliedsbetriebe der BGHM, die uns zu Vergleichsmessungen eingeladen haben! Gemeinsam sind wir dem in der EU-Richtlinie formulierten Ziel eines hochwertigen und EU-weit ähnlichen Gesundheitsschutzes der Beschäftigten einen Schritt näher gekommen.

Till Wagner
Till Wagner
© BGHM

Ausgabe 5/2025