Licht am Arbeitsplatz
Tageslicht und Sichtverbindung nach außen gesetzlich vorgeschrieben
In der modernen Arbeitswelt spielt eine gute Beleuchtung an Arbeitsplätzen eine entscheidende Rolle für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Dabei sind zwei Faktoren besonders wichtig: das Tageslicht und die Sichtverbindung nach außen. Beide werden in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gefordert.
Die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“ konkretisiert die Anforderungen. Grundsätzlich ist natürliches Licht, also Tageslicht, einer künstlichen Beleuchtung in Arbeitsstätten vorzuziehen, denn es hat viele positive Effekte.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Stabilisierung des Biorhythmus des Menschen: Natürliches Licht reguliert den Schlaf-Wach- Rhythmus und synchronisiert somit die „innere Uhr“
- Reduktion der Augenbelastung: Natürliches Licht ist gleichmäßiger und angenehmer als künstliches
- aktivierende Wirkung auf Wohlbefinden, Aufmerksamkeits- und Leistungsfähigkeit
- gute Lichtausbeute und Einsparung elektrischer Energie

Die Sichtverbindung nach außen wird in der Arbeitsstättenverordnung unter anderem aus folgenden Gründen gefordert:
- vermindert das Gefühl, im Raum eingeschlossen zu sein („Bunkereffekt“)
- ermöglicht die Orientierung im Tagesverlauf
- kann Monotonie reduzieren
- ermöglicht die Erholung der Augen durch Blickwechsel in die Ferne
- kann die Motivation und die Arbeitszufriedenheit steigern
Kann ein Arbeitsplatz nicht ideal mit Tageslicht oder einer Sichtverbindung nach außen versorgt werden – etwa in Kellerräumen, Laboren oder großen Hallen, sind technische und organisatorische Maßnahmen gefragt.
Das können sein:
- Einsatz von Tageslichtlenksystemen oder Lichtkuppeln
- flexible Arbeitsplatzgestaltung, um möglichst vielen Beschäftigten Fensterplätze zu ermöglichen
- Pausenräume mit Tageslicht
- zeitlich begrenzter Aufenthalt in Arbeitsräumen ohne Tageslicht
Tageslicht und Sichtverbindungen nach außen sind kein Luxus, sondern essenzielle Bestandteile eines gesunden und sicheren Arbeitsplatzes. Arbeitgeber sollten diese Aspekte bereits bei der Planung und Gestaltung von Arbeitsstätten berücksichtigen – im Sinne des Arbeitsschutzes.
Daniel Kern und Sarah Busse, BGHM
Fachveranstaltung zum Thema Beleuchtung
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Ausgabe 5/2025