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In der modernen Arbeitswelt spielt eine gute Beleuchtung an Arbeitsplätzen eine entscheidende Rolle für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Dabei sind zwei Faktoren besonders wichtig: das Tageslicht und die Sichtverbindung nach außen. Beide werden in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gefordert.
Die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“ konkretisiert die Anforderungen. Grundsätzlich ist natürliches Licht, also Tageslicht, einer künstlichen Beleuchtung in Arbeitsstätten vorzuziehen, denn es hat viele positive Effekte.
Dazu gehören zum Beispiel:
Die Sichtverbindung nach außen wird in der Arbeitsstättenverordnung unter anderem aus folgenden Gründen gefordert:
Kann ein Arbeitsplatz nicht ideal mit Tageslicht oder einer Sichtverbindung nach außen versorgt werden – etwa in Kellerräumen, Laboren oder großen Hallen, sind technische und organisatorische Maßnahmen gefragt.
Das können sein:
Tageslicht und Sichtverbindungen nach außen sind kein Luxus, sondern essenzielle Bestandteile eines gesunden und sicheren Arbeitsplatzes. Arbeitgeber sollten diese Aspekte bereits bei der Planung und Gestaltung von Arbeitsstätten berücksichtigen – im Sinne des Arbeitsschutzes.
Daniel Kern und Sarah Busse, BGHM
Infos und Fachwissen zu den Themen Beleuchtung, Tageslicht und Sichtverbindung nach außen erhalten Arbeitsschutz-Verantwortliche bei der BGHM-Fachveranstaltung „Licht & Beleuchtung am Arbeitsplatz“. Sie findet am 20. und 21. November 2025 in der BGHM-Bildungsstätte in Adelsheim-Sennfeld statt. Eine Anmeldung ist über meineBGHM möglich.
Ausgabe 5/2025