Versicherungsschutz Azubis
Gesetzlich unfallversichert im Ausland
Das Programm „Erasmus +“ unterstützt die Grundidee des internationalen Austauschs zu Bildungszwecken. Inzwischen profitieren nicht nur Studierende, sondern auch Auszubildende davon. Damit gehört das europaweite Programm längst zum Alltag vieler Unternehmen, die ihren Azubis die Möglichkeit der Teilnahme bieten.
Der Betriebsnachwuchs absolviert einen Teil der Ausbildung im europäischen Ausland und sammelt dabei wertvolle Erfahrungen. Die Azubis erhalten weiterhin ihre Vergütung und müssen keinen Urlaub nehmen. Doch was ist, wenn während des Auslandsprogramms ein Arbeitsunfall passiert? Hier gilt: Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz besteht unverändert fort.
Die Entsendebescheinigung, auch A1-Bescheinigung, die vor Abreise bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden muss, gilt auch im Falle eines Arbeitsunfalls. Diese Bescheinigung ist der Nachweis, dass für die Auszubildenden weiterhin das deutsche Sozialversicherungsrecht gilt. Der Versicherungsschutz greift, wie auch in Deutschland, bei allen beruflich motivierten Tätigkeiten und den zugehörigen Wegen. Eine Anmeldung der Teilnahme am Erasmus+-Programm bei der Berufsgenossenschaft ist nicht erforderlich.
Katharina Wachtel, BGHM

Ausgabe 5/2025