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Statistiken zeigen: Verletzungen und Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems gehören zu den häufigsten Gründen für Arbeitsausfälle in Deutschland. Sie sind zudem oft Mitursache oder Auslöser einer Reihe von Beschwerden und Erkrankungen.
Das schlägt sich in der Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage (AUTage) nieder. Ein guter Grund für Unternehmen, arbeitsbedingte Muskel- und Skelettbelastungen mit Hilfe von Präventivmaßnahmen zu reduzieren.
Das komplexe und robuste Muskel-Skelett-System besteht aus Knochen, Gelenken und Muskeln, die aufeinander abgestimmt zusammenarbeiten. Allerdings kann häufige Überlastung genauso wie auch Unterforderung dieses System aus dem Gleichgewicht bringen und dieses Zusammenspiel von Muskeln, Knochen und Gelenken negativ beeinflussen.
Muskel- und Skelettbelastungen an Arbeitsplätzen sind vielfältig. Zu nennen sind hier unter anderem Tätigkeiten in Körperzwangshaltung, etwa dauerhaftes Knien, ebenso wie die Einwirkung von Vibrationen, etwa Hand-Arm- und Ganzkörpervibrationen.
Ein wesentlicher Bestandteil vieler Tätigkeiten in Industrie und Handwerk ist nach wie vor das manuelle Heben, Halten und Tragen von Lasten. Diese Tätigkeitsanteile können ebenfalls zu gesundheitlichen Problemen führen, wenn sie häufig oder nicht richtig ausgeführt werden. Belastet werden dabei schwerpunktmäßig Rückenmuskulatur, Bandscheiben, Bandapparat und Wirbelsäule – aber auch die Muskulatur des Nackens, der Schultern, der Hände, der Arme und Beine sowie die sogenannten großen Gelenke wie Schulter und Hüfte. Tätigkeiten mit entsprechenden Belastungen gibt es in den Branchen Holz und Metall einige.
Dazu zählen unter anderem:
Eine wesentlich erhöhte und hohe Muskel-Skelett- Belastung durch Heben, Halten und Tragen kann zur Überforderung und Ermüdung der Muskulatur mit kurzfristigen (akuten) oder langfristigen (chronischen) Beschwerden und Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems führen. Kurzfristige Beschwerden können zum Beispiel schmerzhafte Verspannungen oder plötzlich auftretende starke Schmerzen im unteren Rücken sein, auch bekannt als „Hexenschuss“.
Bei über Jahre andauernden hohen Belastungen durch Heben, Halten und Tragen kann es unter anderem zu Bandscheibenschäden oder auch zu Arthrose in den großen Gelenken kommen. Daneben kann das Heben, Halten und Tragen auch für Arbeitsunfälle verantwortlich sein. Mit einer Last in den Händen lässt die Fähigkeit, schnell auf plötzliche Ereignisse zu reagieren, nach.
Bei Tätigkeiten, die manuelles Heben, Halten und Tragen beinhalten, ist die Einhaltung der geltenden Arbeitsschutzvorschriften unerlässlich. Arbeitgeber sollten die Lastenhandhabungsverordnung und andere relevante Vorschriften kennen und sicherstellen, dass sie eingehalten werden. Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist für physische Belastungen eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.
Durch Analyse, Bewertung und Beurteilung von Tätigkeiten und der daraus resultierenden Festlegung und Umsetzung präventiver Maßnahmen können Fehlbelastungen minimiert und somit mögliche Erkrankungen vermieden werden. Die Checkliste „Orientierende Gefährdungsbeurteilung bei Belastungen des Muskel- und Skelettsystems (Stufe 1)“, enthalten in der DGUV Information 208-033 "Muskel-Skelett-Belastungen - erkennen und beurteilen (DGUV), und die Leitmerkmalmethode „Heben, Halten und Tragen“, herausgegeben von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), können bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung unterstützen.
Das Ausmaß der körperlichen Belastung beim Heben, Halten und Tragen wird durch verschiedene Faktoren bestimmt. Neben der Erfassung der Lastgewichte sind für die Belastungsermittlung noch weitere Aspekte und Merkmale zu berücksichtigen und tätigkeitsbezogen zu ermitteln:
Von den genannten Faktoren hängt ab, wie wahrscheinlich es ist, dass Fehlbeanspruchungen auftreten.
Arbeitgeber sollten bei Vorliegen einer Belastung durch manuelle Lastenhandhabung die ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze in Betracht ziehen. Bei der Minimierung von Fehlbelastungen durch Heben, Halten und Tragen sollte die Maßnahmenhierarchie nach dem TOP-Prinzip beachtet werden. Das heißt, dass technische Schutzmaßnahmen vor organisatorischen und diese wiederum vor persönlichen Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind.
Daniel Kern, BGHM
Ausgabe 6/2024