Schwerpunktthema: Lärmschutz
Beschäftigte schützen, Gesundheit erhalten
Lärm schadet – nicht nur dem Ohr, sondern der Gesundheit im Allgemeinen. Ein hoher Krankenstand in lärmbelasteten Arbeitsbereichen kann die Folge sein. Mit passenden Maßnahmen schützen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen ihre Beschäftigten und sorgen dafür, dass sie leistungsfähig bleiben.
Als Lärm gilt jedes unerwünschte Geräusch – unabhängig von der Lautstärke. Während laute Geräusche ab 85 dB/A das Gehör schädigen, haben die sogenannten extra-auralen Lärmwirkungen Einfluss auf das vegetative Nervensystem. Sie wirken also nicht auf das Innenohr, sondern verursachen andere physische und psychische Reaktionen. Die extra-auralen Lärmwirkungen werden im Bereich des Arbeitsschutzes häufig immer noch stark unterschätzt – obwohl sie sich auf die Arbeitsplatzqualität auswirken können. Es ist davon auszugehen, dass zumindest auch ein Teil der psychischen Erkrankungen auf extra-aurale Lärmwirkungen zurückzuführen ist. Das macht deutlich, dass im Bereich der Lärmminderung ein großes Potenzial steckt: Sie dient nicht nur dem Schutz der Beschäftigten, sondern kann auch zu einem niedrigeren Krankenstand beitragen.
Lärmminderung nach dem STOP-Prinzip
Für Gefährdungen durch Lärm gilt ebenso wie für Gefährdungen in allen anderen Bereichen des Arbeitsschutzes: Das STOP-Prinzip hilft dabei, sie zu minimieren. Dabei sind zunächst Substitutionsmaßnahmen zu prüfen und umzusetzen. Bringen diese keine ausreichende Wirkung, sind technische Maßnahmen zu ergreifen, gefolgt von organisatorischen. Persönliche Schutzmaßnahmen sind das letzte Mittel der Wahl, um Gefährdungen zu reduzieren.
S wie Substitution: Wo immer es möglich ist, sollten laute Arbeitsverfahren oder Maschinen durch leisere Alternativen ersetzt werden. Denkbar wäre zum Beispiel, zu kleben statt zu schweißen.
T wie Technische Maßnahmen: Lärmminderungsmaßnahmen, die direkt an der Schallquelle ansetzen, zeigen meistens die größte Wirkung. Eine gut ausgeführte Kapselung kann den Pegel zum Beispiel um bis zu 30 dB(A) reduzieren, lärmgeminderte Druckluftdüsen in Verbindung mit reduziertem Druck senken um 10 bis 20 dB(A). Idealerweise ist der Lärmpegel schon beim Kauf von neuen Maschinen oder Anlagen ein Auswahlkriterium.
O wie Organisatorische Maßnahmen: Wenn es möglich ist, sollten lärmintensive Arbeiten in eine Zeit verlegt werden, in der nur wenige Beschäftigte anwesend sind.
P wie Persönliche Maßnahmen: Ist Gehörschutz erforderlich, müssen Arbeitgeber diesen ihren Beschäftigten zur Verfügung stellen. Den Gehörschutz für die jeweilige Lärmsituation möglichst optimal auszuwählen und dabei auf Tragekomfort zu achten, hilft, die Trageakzeptanz zu erhöhen.
Wenn bei der Planung von Arbeitsstätten und der Anschaffung von Maschinen das Thema Lärm bereits mitgedacht wird, lassen sich Zeit und Kosten sparen, die sonst durch eventuell notwendige Umbauten oder Nachrüstungen entstehen. Die Experten und Expertinnen der BGHM beraten hierzu gern. Arbeitsschutzverantwortliche in den Betrieben können sich zunächst an die zuständige Aufsichtsperson wenden.
Exkurs: Lärmminderung im Büro
Raumakustische Maßnahmen, wie zum Beispiel Akustikdecken oder Wandabsorber, können dabei helfen, den Lärm im Büro zu senken. Sie reduzieren die Schallausbreitung, indem sie den Schall an der Decke und den Wänden schlucken. Zwar senken sie den Pegel nicht so stark, sie sind aber ebenfalls ein wichtiger Baustein für die Lärmminderung insbesondere in Büroräumen.
- Ein erheblicher Anteil der Flächen im Raum sollte Schall absorbieren beziehungsweise schlucken können. In den Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV) finden sich dazu Vorgaben.
- Direktschall – wie zum Beispiel Lärm, weil die Kollegin gegenüber laut telefoniert – wird durch raumakustische Maßnahmen nicht verringert. Da Menschen auf Sprache besonders sensibel reagieren, werden sie leicht durch Gespräche von Dritten von ihrer Arbeit abgelenkt. Gerade im Großraumbüro ist das ein Faktor, der zu bedenken ist. Als Schutz bieten sich schallabsorbierende Trennwände an. Auch Möbeloberflächen sollten Schall absorbieren, damit sie die Wirkung der Trennwände nicht aufheben.
- Teppichböden sind ebenfalls eine Möglichkeit, in Großraumbüros Schall zu dämmen. Sie reduzieren den Trittschall, wenn sich Beschäftigte im Raum bewegen oder Stühle verrücken.
- Unbedingt vermieden werden sollten Flatterechos. Das sind Schallwellen, die zwischen parallel zueinander ausgerichteten Flächen, die kaum Schall aufnehmen können, hin- und herprallen, sich überlagern und Sprache undeutlich werden lassen. Ein Mittel gegen solche Flatterechos sind geschickt positionierte Wandabsorber. Bei großen Fensterflächen, wie zum Beispiel in Betriebsgaststätten, können durchsichtige mikroperforierte Folienabsorber Abhilfe schaffen.
Peter Hammelbacher, BGHM