Leistungen der BGHM

Gut investiert: Was der Jahresbeitrag Unternehmen und Versicherten bringt

Leistungen der BGHM
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Unternehmen der Branchen Holz und Metall zahlen jährlich Beiträge an die BGHM – und profitieren von vielfältigen Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Im Ernstfall kann das viel Geld sparen und den sozialen Frieden sichern. 

Einmal jährlich kommt der Beitragsbescheid der BGHM. Die Summe, die ein Unternehmen zahlen muss, ist abhängig von verschiedenen Faktoren, wie: 

  • von im Unternehmen angefallenen Lohnsummen,
  • vom alle sechs Jahre auf Basis von Berechnungen festzulegenden Gefahrtarif,
  • vom jährlich von der Selbstverwaltung der BGHM festgelegten Beitragsfuß. 

Für diesen Beitrag übernimmt die BGHM für die Betriebe der Branchen Holz und Metall die Haftungsablösung. Die bei der BGHM gesetzlich unfallversicherten Beschäftigten erhalten nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit umfangreiche Leistungen. Wenn also etwas passiert, unterstützt die BGHM ihre Versicherten mit allen geeigneten Mitteln bei der Rehabilitation, der Wiedereingliederung ins Berufsleben und bei der sozialen Teilhabe. 

Alle Beschäftigten sind versichert

Versichert sind alle Beschäftigten unabhängig davon, ob es sich um eine dauerhafte oder um eine vorübergehende Tätigkeit handelt. Auch Praktikantinnen und Praktikanten stehen zum Beispiel unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Versicherungsschutz hängt nicht von der Höhe des Einkommens ab und besteht auch dann, wenn der Betrieb noch nicht bei der Berufsgenossenschaft angemeldet wurde oder wenn keine oder zu wenig Beiträge gezahlt wurden. Unternehmer und Unternehmerinnen können bei der BGHM eine freiwillige Versicherung abschließen. Versichert sind Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten. 

Die Haftungsablösung für Betriebe 

Nach deutschem Recht stellen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen den Arbeitgeber von der zivilrechtlichen Haftung frei. Sie übernehmen damit die sogenannte Haftungsablösung. Verletzt sich also ein Beschäftigter im Betrieb oder tritt eine Berufskrankheit auf, entschädigt die gesetzliche Unfallversicherung die zu Schaden gekommene Person mit allen geeigneten Mitteln. Vom Arbeitgeber können Beschäftigte keinen Schadensersatz verlangen – außer beispielsweise bei vorsätzlichem Handeln. Das sichert den sozialen Frieden. 

Leistungen im Fall der Fälle 

Betroffene von Arbeits- beziehungsweise Wegeunfällen oder Berufskrankheiten erhalten umfangreiche Heilbehandlungs- und Rehaleistungen. Ziel dabei ist es, mit allen geeigneten Mitteln die Folgen zu heilen oder so weit zu bessern, dass Versicherte ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben führen können. Mit einem Netzwerk von Ärzten, Therapeuten und Kliniken sowie einem guten Rehabilitationsmanagement sorgt die BGHM dafür, dass ein frühzeitiger und nachhaltiger Heilerfolg erreicht wird. 

Sind Versicherte durch einen Arbeitsunfall schwer verletzt, nehmen die Reha-Managerinnen und -Manager frühzeitig Kontakt mit ihnen auf, häufig bereits während eines stationären Aufenthaltes, und steuern und koordinieren die medizinische Behandlung sowie die Wiedereingliederung in den Beruf und in das soziale Umfeld. Dazu wird frühzeitig ein individueller Reha-Plan mit allen notwendigen Maßnahmen abgestimmt. Hinzu kommen finanzielle Leistungen als Entschädigung für die vorübergehende oder dauerhafte Minderung der Erwerbsfähigkeit, wie etwa das Verletztengeld oder die Versichertenrente (s. Interview "Reha- und Entschädigungsleistungen - Wie Mitgliedsbeiträge unmittelbar Versicherten helfen").

Prävention vor Rehabilitation 

Primäres Ziel ist jedoch die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Zeitgemäße Prävention folgt einem ganzheitlichen Ansatz, der sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Maßnahmen genauso einschließt wie den Gesundheitsschutz. Zu den berufsgenossenschaftlichen Präventionsleistungen gehören Beratung und Überwachung, Forschung, Aus- und Fortbildung sowie die Information rund um den Arbeitsschutz. 

Aufsichtspersonen der BGHM stehen den Unternehmen beratend zur Seite. Daneben bietet die BGHM eine Vielzahl an Materialien – von Unterweisungsund Praxishilfen über Webseiten und Kampagnen bis hin zu Regelwerken –, mit denen die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz optimiert werden können. Ein umfangreiches Seminarangebot, das für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus den Mitgliedsbetrieben kostenlos nutzbar ist, unterstützt sie dabei, den Arbeitsschutz im Unternehmen ständig zu optimieren. Mit ihren Forschungsaktivitäten trägt die BGHM außerdem kontinuierlich dazu bei, das Wissen rund um sicheres und gesundes Arbeiten zu erweitern und zu aktualisieren. 

Lisa Bergmann, BGHM

Was kostet ein Arbeitsunfall?

Ein Beschäftigter eines Stahlbaubetriebes erleidet bei einem Arbeitsunfall eine Beckenfraktur und eine Rippenserienfraktur. Die beispielhafte Berechnung zeigt, wie die BGHM in einem solchen Fall bei der Heilbehandlung, in der Phase der Rehabilitation und bei der Wiedereingliederung in den Beruf unterstützt:

  • stationäre und ambulante Heilbehandlungen und Rehamaßnahmen: 74.073,22 €
  • Hilfen und Hilfsmittel, orthopädische Versorgung 4.419,73 €
  • berufliche Eingliederungshilfen: 22.796,27 €
  • Rentenzahlungen über einen Zeitraum von vier Jahren: 79.144,54 €
  • Reisekostenerstattung: 16.928,12 €
  • Wohnungshilfe (Zuschuss zu Umbaukosten): 600,00 € sonstige Kosten, etwa für Gutachter und beratende Ärzte 11.141,50 €
  • finanzielle Hilfen an den Versicherten, beispielsweise Verletzten- und Übergangsgeld 129.442,29 € 

gesamt: 338.545,67 €

Ausgabe 3/2026