Seit 1925 entschädigt die gesetzliche Unfallversicherung auch Berufskrankheiten
Eine soziale Errungenschaft wird 100 Jahre alt
Mit elf Berufskrankheiten fing alles an. Seither hat sich viel getan. Insbesondere die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie dynamisch das Berufskrankheiten-Geschehen ist.
Am 12. Mai 1925 wurde die erste Berufskrankheiten-Verordnung erlassen – auch um den sozialen Frieden weiter zu stärken. Elf Erkrankungen standen damals auf der sogenannten Berufskrankheitenliste. Dazu gehörten zum Beispiel Erkrankungen durch Blei, Phosphor oder der Graue Star der Glasmacher. Sie waren Spiegelbilder der damaligen Arbeitswelt. Auch Dank des sich kontinuierlich verbessernden Arbeitsschutzes spielen die damals aufgenommenen Erkrankungen heute keine übergeordnete Rolle mehr.
Seit 1925 haben sukzessive immer mehr Erkrankungen Eingang in die Berufskrankheitenliste gefunden. Mit der Aufnahme von drei neuen Krankheiten im April dieses Jahres sind dort mittlerweile 85 Berufskrankheiten verzeichnet. Das Berufskrankheitengeschehen ist dynamisch. Es spiegelt den Wandel der Arbeitswelt und weitere Entwicklungen wider.

Ein eindrucksvolles Beispiel dafür ist die Covid-19-Pandemie. Sie führte zu einem bis dahin ungekannten Anstieg des Fallaufkommens: Von 2020 bis 2023 wurden der Unfallversicherung über 540.000 Verdachtsfälle auf eine Berufskrankheit im Zusammenhang mit Covid-19 gemeldet. Noch nie zuvor hatten die Unfallversicherungsträger in so kurzer Zeit so viele Verdachtsmeldungen erhalten und bearbeitet.
Individuelle Prävention statt Berufsaufgabe
Zum Jahreswechsel 2020 auf 2021 fiel mit der Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts der Unterlassungszwang weg, also die Verpflichtung für betroffene Beschäftigte, die krankmachende Arbeit aufzugeben, damit bestimmte Berufskrankheiten anerkannt werden konnten. Seither setzen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen noch stärker auf Individualprävention. Damit soll dem jeweils ganz eigenen gesundheitlichen Risiko am Arbeitsplatz begegnet werden. Das Ziel ist, dass die Betroffenen die Tätigkeit, die sie gern ausüben und die den Lebensunterhalt sichert, fortführen können. Unternehmen profitieren, weil die Maß nahmen besonders gut auf die betriebliche Situation, die betroffene Person und ihre Erkrankung abgestimmt sind.
Seit 1925 haben sukzessive immer mehr Erkrankungen Eingang in die Berufskrankheitenliste gefunden. Mit der Aufnahme von drei neuen Krankheiten im April dieses Jahres sind dort mittlerweile 85 Berufskrankheiten verzeichnet. Das Berufskrankheitengeschehen ist dynamisch. Es spiegelt den Wandel der Arbeitswelt und weitere Entwicklungen wider. Ein eindrucksvolles Beispiel dafür ist die Covid19Pandemie. Sie führte zu einem bis dahin ungekannten Anstieg des Fallaufkommens: Von 2020 bis 2023 wurden der Unfallversicherung über 540.000 Verdachtsfälle auf eine Berufskrankheit im Zusammenhang mit Covid19 gemeldet. Noch nie zuvor hatten die Unfallversicherungsträger in so kurzer Zeit so viele Verdachtsmeldungen erhalten und bearbeitet.
DGUV/red
Gut zu wissen
Im Jahr 2024 wendete die BGHM für Versicherungsleistungen bei Berufskrankheiten insgesamt etwa 2 Milliarden Euro auf, darunter Leistungen an Hinterbliebene oder für die medizinische Rehabilitation.
Ausgabe 5/2025